(ots) - Der Grenzpreis für Gaslieferungen an
Letztverbraucher lag im Jahr 2014 bei 4,07 Cent je Kilowattstunde.
Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) nach vorläufigen Angaben
weiter mitteilt, ist der Grenzpreis damit um 4,2 % gegenüber dem Jahr
2013 gesunken - damals hatte er 4,25 Cent je Kilowattstunde betragen.
Der Grenzpreis ist gesetzlich definiert als Durchschnittserlös je
Kilowattstunde, berechnet aus den Gaslieferungen an alle
Letztverbraucher, und wird ohne Umsatzsteuer ausgewiesen. Gemäß der
Konzessionsabgabenverordnung dient der Grenzpreis den
Energieversorgungsunternehmen als Grundlage zur Berechnung der
Konzessionsabgaben. Das sind Entgelte, die die Energieversorger den
Gemeinden für das Recht zahlen müssen, die Letztverbraucher mit Gas
zu versorgen und öffentliche Verkehrswege für die Verlegung sowie den
Betrieb von Leitungen nutzen zu dürfen.
Der Durchschnittserlös, den die Versorgungsunternehmen aus der
Gasabgabe an Haushaltskunden erzielt haben, belief sich im Jahr 2014
auf 5,62 Cent je Kilowattstunde, 1,8 % mehr als 2013. Bei der Abgabe
an die Industrie erhielten sie 2014 im Durchschnitt 3,09 Cent je
Kilowattstunde. Das war ein Minus von 9,1 % gegenüber 2013.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) sowie
weitere Informationen und Funktionen sind im Internet-Angebot des
Statistischen Bundesamtes unter http://www.destatis.de/presseaktuell
zu finden.
Weitere Auskünfte gibt:
Jörg Kaiser,
Telefon: (0611) 75-2307,
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