PresseKat - Schwerverletzt im Straßenverkehr - die nach der Rechtslage richtige Beweisführung

Schwerverletzt im Straßenverkehr - die nach der Rechtslage richtige Beweisführung

ID: 1289294

(ots) - Zum diesjährigen "Internationalen Gedenktag für
Verkehrsunfallopfer" macht die Deutsche Interessengemeinschaft für
Verkehrsunfallopfer DIVO e.V. auf die für die Opfer schwerer
Verkehrsunfälle nachteilige Praxis aufmerksam, dass Versicherungen
Gutachter zur Feststellung der Verletzungen und Folgen benennen und
dem Verletzten vorgeben, sich dort zur Begutachtung vorzustellen.
"Wir bezweifeln, dass die Geschädigten durch dieses Vorgehen der
Versicherungen faire und unabhängige Gutachten bekommen. Häufig
ergibt sich eine für den Betroffenen nachteilige Einschätzung seiner
Verletzungen und der Folgen. Diese Art der Schadenregulierung führt
außerdem sehr oft zu Auseinandersetzungen mit enorm langen
Wartezeiten, bis die Anspruchsteller zu ihrem Recht kommen",
kritisiert Hans Buschbell, Vorsitzender der DIVO, diese Praxis der
Versicherungen bei sogenannten Personengroßschäden.

DIVO empfiehlt bei Personengroßschäden einen Anwalt als
Interessenvertreter für die Beweisführung

Jährlich verunglücken auf deutschen Straßen mehr als 64.000
Menschen schwer, etwa 400 von ihnen erleiden dadurch dauerhafte
Beeinträchtigungen. Neben dem oft langwierigen Genesungsprozess und
dem Zurechtkommen mit der neuen Lebenssituation führen die meisten
von ihnen zudem jahrelange Auseinandersetzungen mit den
Versicherungen. Die DIVO empfiehlt als richtige Vorgehensweise, dass
der Geschädigte oder sein Interessenvertreter den Sachverständigen
bestimmt und den Zeitpunkt für die Erstellung des Gutachtens
abstimmt, um lange Wartezeiten abzukürzen. "Im Vordergrund sollte
immer ein fairer Prozess für den Geschädigten stehen, damit er die
Gewissheit hat, dass seine Verletzungen objektiv beurteilt werden und
er eine angemessene Entschädigung bekommt. Dadurch lassen sich dann
auch lange, gegebenenfalls auch gerichtliche Auseinandersetzungen




vermeiden," erläutert Hans Buschbell von der DIVO e.V. die Vorteile
einer selbstbestimmten Sachverständigenwahl und Beweisführung.

Die Deutsche Interessengemeinschaft für Straßenverkehrsunfallopfer
(DIVO) setzt sich bundesweit für die Interessen und eine nachhaltige
Hilfe für Opfer, Angehörige und anderweitig betroffene Personen bei
der Bewältigung von Folgen schwerer Straßenverkehrsunfälle ein.
Kontakt: www.divo.de



Pressekontakt:
DIVO - Deutsche Interessengemeinschaft für Verkehrsunfallopfer e.V.
Hans Buschbell
Telefon:0 24 21 / 123212
E-Mail : info(at)divo.de


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Datum: 16.11.2015 - 08:30 Uhr
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