(ots) - Stellungnahme des BSB zum Entwurf des Gesetzes zur
Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufmännischen
Mängelhaftung (Referentenentwurf)
- Einführung einer gesetzlichen Baubeschreibungspflicht wichtig
für mehr Markttransparenz und höhere Rechtssicherheit
- Gesetzliches Widerrufsrecht für Bauverträge mit Verbrauchern
unverzichtbar
- Regelungen zur Bauzeit, Abschlagszahlungen und
Sicherheitsleistungen stärken die Position der Verbraucher
Der BSB würdigt in seiner Stellungnahme den vom Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz unterbreiteten "Entwurf eines
Gesetzes zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der
kaufmännischen Mängelhaftung" als einen wichtigen Schritt zur
Schaffung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts.
Die Entwicklung eines gesetzlichen Bauvertragsrechts entspricht
den Interessen aller am Bau Beteiligten, schafft mehr
Rechtssicherheit, mindert das Konfliktpotenzial, fördert den
Interessenausgleich der Vertragspartner und ist unverzichtbar für die
Verbesserung des Verbraucherschutzes und die Stärkung der
Verbraucherrechte.
"Die vorgesehenen Gesetzesänderungen", so Peter Mauel, 1.
Vorsitzender des BSB "berühren unmittelbar Verbraucherinteressen
privater Bauherren beim Hausneubau, bei Um- und Ausbauten, bei
Modernisierung und Sanierung, bei Instandhaltung und Instandsetzung
sowie beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums. Private Bauherren
und Erwerber von Wohneigentum repräsentieren eine bedeutende
Verbrauchergruppe mit einem großem wirtschaftlichen Engagement, deren
Interessen wirksamer geschützt werden müssen."
Mit den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen
Verbraucherschutzregelungen wird konsequent die Vereinbarung aus dem
Koalitionsvertrag umgesetzt, den Verbraucherschutz bei Bau- und
Dienstleistungen weiter auszubauen und besonders die
Verbraucherrechte im Bauvertragsrecht zu stärken. Der Gesetzentwurf
berücksichtigt wesentliche Forderungen der Verbraucherverbände.
Deshalb werden in der Stellungnahme des BSB die im Referentenentwurf
enthaltenen Verbraucherschutzregelungen aus Verbrauchersicht
ausdrücklich unterstützt.
Die Einführung einer gesetzlichen Baubeschreibungspflicht
entspricht einer langjährigen Forderung der Verbraucherverbände und
ist ein wichtiger Beitrag zur Erhöhung der Markttransparenz.
Nur wenn der Vertragsgegenstand vollständig und konkret
beschrieben ist werden für Verbraucher ausreichende Möglichkeiten für
die Vergleichbarkeit von Angeboten und für die vertragliche
Entscheidung geboten. Das führt zu mehr Vertragssicherheit und
mindert das Kosten- und Preisrisiko.
Erstmals ist ein gesetzliches Widerrufsrecht bei Bauverträgen mit
Verbrauchern vorgesehen. Nach Ansicht des BSB ist dies ein
unverzichtbares Instrument, um Verbraucher vor den Auswirkungen
übereilter Entscheidungen zu schützen.
Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Bauzeit, zu
Abschlagszahlungen und Sicherheitsleistungen sowie zur Übergabe von
Bauunterlagen an die privaten Bauherren stärken insgesamt die
Position der Verbraucher und mindern deren rechtliche und
wirtschaftliche Risiken.
Der BSB vertritt den Standpunkt, dass in den Gesetzentwurf weitere
Verbraucherschutzregelungen - besonders zu den Mängelrechten, zum
Sonderkündigungsrecht bei Firmeninsolvenzen und zu
Gewährleistungssicherheiten aufgenommen werden sollten.
"Der Gesetzentwurf ", erklärt Mauel, "bietet mit den enthaltenen
Verbraucherschutzregelungen dem Gesetzgeber die große Chance, das mit
dem Koalitionsvertrag gegebene Wort zur Verbesserung des
Verbraucherschutzes im Bauvertragsrecht einzulösen".
Der BSB ist bereit, sich im Interesse der Verbraucher aktiv am
weiteren Gesetzesdialog zu beteiligen.
Der vollständige Wortlaut der Stellungnahme zum Gesetzentwurf
steht auf dem Internetportal des BSB unter www.bsb-ev.de zur
Verfügung.
Diese und weitere Pressemitteilungen finden Sie auf unserer
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Weitere Informationen unter www.bsb-ev.de
Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
Einzugsgebiet: Deutschland
Datum: 10.11.2015
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