PresseKat - Lausitzer Rundschau: Kein Grund zur Sorge Zur Steuerschätzung für das kommende Jahr

Lausitzer Rundschau: Kein Grund zur Sorge

Zur Steuerschätzung für das kommende Jahr

ID: 1285561

(ots) - An der Steuerfront gibt es alles in allem noch
keinen Grund zur Besorgnis. Bund, Länder und Gemeinden können weiter
mit erheblichen Mehreinnahmen rechnen, wenn auch nicht mehr so
dynamisch wie in den vergangenen Jahren. Zugleich ist Finanzminister
Schäuble vorsichtig. Das ist klug. Aus heutiger Sicht, so betont er,
sei auch im kommenden Jahr noch ein ausgeglichener Haushalt möglich.
Ob die "schwarze Null" tatsächlich zu halten sein wird, hängt vor
allem davon ab, wie sich die Flüchtlingszahlen weiter entwickeln
werden. Inzwischen geht die Bundesregierung intern selbst von
deutlich mehr Menschen aus, die nach Deutschland kommen werden. Deren
Versorgung und Integration wird viel Geld kosten. Doch die
Steuereinnahmen machen es möglich, mit der Herausforderung fertig zu
werden. Selbst wenn die "schwarze Null" irgendwann fällt, an
Steuererhöhungen oder an einen Flüchtlingssoli muss die
Bundesregierung noch lange nicht denken.



Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik(at)lr-online.de




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Rheinische Post: Kommentar: Die PS der Bürgermeister Rheinische Post: Kommentar: Flüchtlings-Beschlüsse konsequent umsetzen
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 05.11.2015 - 20:47 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1285561
Anzahl Zeichen: 1202

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Cottbus



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Lausitzer Rundschau: Kein Grund zur Sorge

Zur Steuerschätzung für das kommende Jahr
"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Lausitzer Rundschau (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Lausitzer Rundschau