PresseKat - Energieeffizienzstandards dürfen nicht ausgesetzt werden

Energieeffizienzstandards dürfen nicht ausgesetzt werden

ID: 1281442

(ots) - Deutsche Umwelthilfe warnt anlässlich der
Bauministerkonferenz eindringlich vor einem Aussetzen der
Gebäudeenergieeffizienzstandards - Flüchtlingszahlen und
Wohnungsknappheit als Begründung ist eine Vorspiegelung falscher
Tatsachen

Eine Beschlussvorlage zur Landesbauministerkonferenz am
29./30.10.2015 in Dresden schlägt vor, die vom Bundestag und
Bundesrat beschlossenen neuen Standards der Energieeinsparverordnung
2016 (EnEV) - und damit ein Kernstück des deutschen Klimaschutzplanes
- um mehrere Jahre auszusetzen. Vorwand dafür sind die Unterbringung
von Flüchtlingen und die Wohnungsnot in deutschen Großstädten. Die
Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert die zuständigen Landesminister
auf, sich gegen eine solche Maßnahme auszusprechen, die jeder
sinnvollen Grundlage entbehrt und den deutschen Klimaschutzzielen
zuwider läuft.

Das Herabsetzen der energetischen Standards wird bei der
Unterbringung von Flüchtlingen keine Erleichterung bringen. Nicht die
EnEV-Standards sind die Kostentreiber beim Wohnungs- und Hausbau,
sondern die Mehrkosten durch gestiegene Baukosten im Allgemeinen
sowie Grundstücks- und Planungskosten. Studien, die die energetischen
Anforderungen als vermeintliche Kostentreiber identifizieren,
beziehen keine Lebenszykluskosten der eingesetzten Materialien heran
und greifen daher in ihren Schlussfolgerungen zu kurz.

Ein Aussetzen der EnEV wäre ein folgenschweres Zeichen in Richtung
Klimaschutz. Deutschland ist aufgrund europäischer Gesetzgebung zu
Effizienzsteigerung sowie CO2- Einsparungen verpflichtet. Dies würde
durch ein Aussetzen der EnEV stark gefährdet. "Man kann sich ausmalen
welch fatale Signalwirkung ein solches Verhalten des vermeintlichen
Klimavorreiters Deutschland gerade vor dem Klimagipfel in Paris
sendet", so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.




"Unter dem Deckmantel der steigenden Flüchtlingszahlen, versuchen
einige Baupolitiker die wirtschaftlichen Gewinninteressen der
Wohnungsbauwirtschaft vor den Klimaschutz zu stellen."

Außer Acht lässt die Beschlussvorlage, dass ein Absenken der
Standards langfristig zu deutlich höheren finanziellen Belastungen
der Kommunen und Mieter führt. Nur durch die energetische Sanierung
können Energiekosten nachhaltig gesenkt werden. In wenigen Jahren
müssen die Gebäude dann zwangsläufig nachgerüstet werden. Die ohnehin
unvermeidlichen Kosten werden also nur in die nahe Zukunft
verschoben.

Barbara Metz, Referentin für Energieeffizienz bei der DUH
appelliert deshalb an die zuständigen Landesminister: "Setzen Sie
nicht auf kurzfristige Lösungen, die nicht zum Erfolg führen werden.
Setzen Sie sich stattdessen dafür ein, dass sinnvolle Maßnahmen, wie
die steuerliche Absetzbarkeit der energetischen Sanierung auf den Weg
gebracht werden, die tatsächlich langfristig tragbare Lösungen
bringen können für Mensch und Klima."

Die EnEV gilt nicht für Veränderungen am Altbau, außer es werden
umfangreiche bauliche Veränderungen vorgenommen. Jedoch haben die
Landesbehörden bereits jetzt die Möglichkeit, in Härtefällen eine
Befreiung zu erteilen, so dass die vorgebrachten Argumente zur
Aussetzung der EnEV unberechtigt sind.



Pressekontakt:
Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer
Tel.: 030 2400867-15, Mobil: 0160 90354509, E-Mail:
mueller-kraenner(at)duh.de

Barbara Metz, Referentin Energieeffizienz
Tel.: 030 2400867-74, Mobil: 0170 7686923, Mail: metz(at)duh.de

Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: marggraf(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 28.10.2015 - 11:14 Uhr
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