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Deutsche Biofonds AG nicht erreichbar - Besorgte Anleger und Investoren

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Deutsche Biofonds AG nicht erreichbar?Besorgte Anleger und Investoren

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html "Dieser Anschluss ist vorübergehend nicht erreichbar." Mit dieser Auskunft werden derzeit besorgte Anleger, die bei der Deutsche Biofonds AG anrufen, abgespeist.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit attraktiven Renditen und nachhaltigen Investments lockte die Deutsche Biofonds AG Anleger an. Die Anleger konnten sich an verschiedenen Projekten beteiligen, beispielsweise an dem Angebot Hydropower VII, das sich an der Finanzierung, Errichtung und Inbetriebnahme von Wasserkraftwerken in der Türkei beteiligt. Die Investitionsangebote Kars-Center und Ziverbey Residence beteiligten sich an Immobilien in der Türkei und ein weiteres Angebot diente der Investition in eine Dolomit-Mine in der Türkei.

Nachhaltig und werthaltig sollten diese Investitionen sein. Gleichzeitig warb die Deutsche Biofonds AG auf ihrer Homepage mit traditionellen Werten wie Solidität, Seriosität und Sicherheit. Wie viel Geld das Unternehmen bei Anlegern auf diese Weise einsammeln konnte, ist unbekannt. Im Internet ist teilweise von dreistelligen Millionenbeträgen die Rede.

Aktuell scheint nur noch die Homepage des Unternehmens erreichbar zu sein. Telefonisch ist das in Hamburg angesiedelte Unternehmen nicht zu erreichen. Es ist zu befürchten, dass nicht nur ein technisches Problem hinter der Unerreichbarkeit der Deutsche Biofonds AG steckt. Für die Anleger ein beunruhigendes Zeichen verbunden mit der Frage was aus ihren Investments geworden ist. In dieser Situation können sich besorgte Anleger und Investoren an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html)erfahrenen Rechtsanwalt wenden, der ihre rechtlichen Möglichkeiten prüfen, erläutern und durchsetzen kann.

In Betracht können dabei unter Umständen auch Schadensersatzansprüche kommen. Diese können sich sowohl gegen die Unternehmensverantwortlichen der Deutsche Biofonds AG als auch gegen die Vermittler richten. So hätten die Anleger im Zuge einer ordnungsgemäßen Beratung auch umfassend über die Risiken ihrer Kapitalanlage aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß ist eine anleger- und objektgerechte Beratung häufig nicht erfolgt. Risiken wurden entweder ganz verschwiegen oder nur unzureichend dargestellt. Eine unzureichende Risikoaufklärung kann den Anspruch auf Schadensersatz begründen.





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Datum: 16.10.2015 - 11:30 Uhr
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