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Nur die Selbstanzeige bietet Schutz vor Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

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Nur die Selbstanzeige bietet Schutz vor Verurteilung wegen Steuerhinterziehung

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html Der sicherste und praktikabelste Weg sich vor einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu schützen, ist die strafbefreiende Selbstanzeige (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/steuerrecht/selbstanzeige.html). Die Zeit wird aber langsam knapp.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Auch 2015 nutzen immer noch viele Steuersünder die Möglichkeit, mit einer Selbstanzeige in die Steuerehrlichkeit zurückzukehren und sich damit vor einer drohenden Verurteilung wegen Steuerhinterziehung zu schützen. Wer diese Möglichkeit ungenutzt verstreichen lässt, geht ein hohes Risiko ein. Wird die Steuerhinterziehung durch die Behörden entdeckt, drohen hohe Geldstrafen und Freiheitsstrafen.

Gleichzeitig ist die Steuerfahndung im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung mit immer effektiveren Mitteln ausgestattet. Unversteuerte Einkünfte auf Auslandskonten sind längst nicht mehr vor der Entdeckung durch deutsche Behörden sicher. Einerseits erhöhen die Banken ihre Kooperationsbereitschaft, andererseits kann der deutsche Fiskus bei Verdachtsmomenten auch rückwirkende Gruppenanfragen an die Geldhäuser in Österreich und der Schweiz richten. Die Banken sind zur Auskunft verpflichtet, müssen ihre Kunden aber nicht über die Anfrage informieren. Durch die rückwirkende Gruppeanfrage kann eine Steuerhinterziehung auch dann noch entdeckt werden, wenn das entsprechende Konto in der Zwischenzeit schon aufgelöst wurde. Mit dem automatischen Informationsaustausch von Finanzdaten ab 2017 steigt die Gefahr der Entdeckung der Steuerhinterziehung noch einmal spürbar an.

Noch kann die strafbefreiende Selbstanzeige Steuersünder vor einer Verurteilung bewahren. Voraussetzung ist aber, dass die Selbstanzeige rechtzeitig, d.h. vor Entdeckung der Tat durch die Behörden, gestellt wird. Darüber hinaus muss die Selbstanzeige auch vollständig und fehlerfrei sein, damit sie strafbefreiend wirken kann. Daher muss die Selbstanzeige gründlich vorbereitet und nicht im Alleingang oder mit Hilfe von Musterformularen verfasst werden. Die Gefahr, dass dabei Fehler unterlaufen und die Selbstanzeige deshalb misslingt, ist groß.





Sicherer ist es, sich an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater zu wenden. Sie können jeden Fall individuell würdigen und wissen, welche Unterlagen und Angaben die Selbstanzeige enthalten muss, damit sie strafbefreiend wirken kann.

Übersteigt die Hinterziehungssumme nicht die Grenze von 25.000 Euro sind nach einer erfolgreichen Selbstanzeige keine Sanktionen mehr zu erwarten. Bei höheren Hinterziehungsbeträgen erhebt der Fiskus Strafzuschläge, die mit den Steuerschulden und Zinsen gezahlt werden müssen.

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Datum: 16.10.2015 - 11:00 Uhr
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