(ots) - 
   Sperrfrist: 09.10.2015 12:15
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   Der Europäische Gerichtshof hat in einem aktuellen Urteil 
festgestellt, dass das sog. Safe Harbor Abkommen zwischen der EU und 
den USA ungültig ist. Das Safe Harbor Abkommen war die wesentliche 
Grundlage, die es erlaubte, in der EU erhobene, personenbezogene 
Daten an Unternehmen in den USA zu transferieren. Dr. Fabian Niemann 
von der renommierten Kanzlei Bird&Bird erklärt in einem kurzen 
Interview, was Unternehmen beachten müssen, die bisher Daten auf 
Grundlage von Safe Harbor in die USA transferiert haben.
   Das jüngste Urteil des EuGH schlug ein wie eine Bombe. War das 
Safe Harbor Abkommen doch die zentrale Grundlage für die 
Zusammenarbeit mit Unternehmen, die Daten in den USA speichern oder 
verarbeiten. Und dies sind in Zeiten der Digitalisierung nicht weige.
Betroffen von der Entscheidung sind all diejenigen deutschen und 
europäschen Unternehmen, deren vertragliche Basis für eine 
Datenverarbeitung in den USA auf die Einhaltung der Regelungen des 
Safe Harbor Vereinbarung abstellen. Wer eigene geeignete 
Vereinbarungen mit US-Dienstleistern hat, oder mit Unternehmen 
arbeitet, die Daten nicht in den USA verarbeiten und nicht zu 
US-Unternehmen gehören, hat dieser Tage keine Sorge. In einem 
Interview mit dem Rechtsexperten Dr. Fabian Niemann werden die 
wichtigsten Fragen erklärt:
   Sollten Unternehmen, die bisher auf Grundlage von Safe Harbor 
Daten in die USA transferiert haben, dies nach dem Urteil sofort 
unterlassen? 
   Dr. Niemann: Das Urteil des EuGH gilt ohne Umstellungsfrist 
unverzüglich. Nichtsdestotrotz sollten Unternehmen nicht in Panik 
verfallen und alle Datentransfers sofort abbrechen. Stattdessen gilt 
es jetzt, zu prüfen, welche Datentransfers konkret betroffen sind, 
Alternativen zu evaluieren und Anweisungen der zuständigen 
Datenschutzbehörden abzuwarten.
   Die rechtlichen Auswirkungen des Urteils sind noch nicht so klar, 
wie es zunächst den Anschein haben mag. Obwohl es offensichtlich ist,
dass Datentransfers auf der Basis von Safe Harbor neu bewertet werden
und möglicherweise auf einer neuen Grundlage erfolgen müssen, ist 
noch nicht abzusehen, wie neue rechtliche Rahmenbedingungen aussehen 
könnten. Die Einschätzung des neuen Sachverhalts und der sich daraus 
ergebenden Konsequenzen für Unternehmen ist von Seiten der 
zuständigen Datenschutzbehörden in den verschiedenen EU 
Mitgliedsstaaten bisher noch sehr unterschiedlich. Die offzielle 
Stellungnahme aller Behörden bleibt abzuwarten. Es ist aber in jedem 
Fall empfehlenswert
   - keine neuen Anwendungen einzuführen, die auf Datentransfers auf 
     Grundlage von Safe Harbor setzen.
   - die Entwicklungen zu verfolgen und für alle Eventualitäten 
     vorbereitet zu sein.
   - insbesondere darauf vorbereitet zu sein, dass 
     Datenschutzbehörden in einzelnen Mitgliedsstaaten auch ohne 
     Abstimmung innerhalb der EU möglicherweise kurzfristig 
     drastische Schritte, wie den vollständigen Abbruch aller 
     Datentransfers, verlangen.
   - Optionen zu evaluieren wie man auf die verschiedenen 
     Entwicklungen reagieren kann.
   Wie hoch ist aktuell das Risiko, direkter rechtlicher 
Konsequenzen? 
   Dr. Niemann: Den inofiziellen Statements der zuständigen Behörden 
nach zu urteilen, ist das Risiko aktuell noch gering. Dies kann sich 
aber schnell ändern, weshalb Unternehmen, wie bereits erwähnt, 
schnellstmöglich Alternativen evaluieren sollten.
   Welche Auswirkungen hat das Urteil auf andere rechtliche 
Grundlagen des Datentransfers, konkret Standard-Vertragsklauseln und 
Binding Corporate Rules (BCR)? 
   Dr. Niemann: Diese Grundlagen haben weiterhin Gültigkeit. Sie sind
nicht Teil des Urteils. Aber auch hier besteht das Risiko, dass 
Grundlagen mittelfristig von Nutzern, Verbraucherverbänden oder 
Datenschutzorganisationen vor dem EuGH in Frage gestellt werden.
   "Viele Geschäftsmodelle ohne Daten nicht mehr denkbar" 
   "Viele Geschäftsmodelle, sind - insbesondere im Hinblick auf 
Service und Marketing - ohne den Einsatz von Daten nicht mehr 
denkbar. Das Urteil des EuGH unterstreicht dabei noch einmal den 
Stellenwert der rechtskonforme Nutzung von Daten. Datenschutz und 
Datensicherheit sind bei Data-driven Marketing kein Beiwerk, sondern 
müssen konsequent mitgedacht und in alle Prozesse implementiert 
werden. Neben der Frage des Server-Standorts ist insbesondere 
wichtig, sicher zu sein, wie und welche Daten erhoben und verarbeitet
werden - beispielsweise hinsichtlich verhaltensbezogener 
Nutzerprofile oder bei der Zusammenführung mit Daten aus Social Media
oder anderen Quellen. Hier herrscht beidseitig des Atlantiks ein sehr
unterschiedliches Bewusstsein hinsichtlich Datenschutzbelangen." 
resümiert Stefan von Lieven, CEO des Dialogmarketingspezialisten 
artegic AG die Herausforderung. "Unternehmen, die Daten bisher nach 
deutschem Recht und deutschem Datenschutzverständnis erfasst und an 
deutschen Serverstandorten verarbeitet haben, haben einen klaren 
Wettbewerbsvorteil. Sie stehen nicht nur rechtlich auf der sicheren 
Seite sondern punkten auch gegenüber dem Nutzer, der für 
Datenschutzfragen mehr und mehr sensibilisiert ist."
   artegic ist unternehmensweit nach dem internationalen 
Datensicherheitsstandard ISO 27001 zertifiziert und wurde bereits 
mehrfach für Datenschutz ausgezeichnet u.a. mit dem ECO Internet 
Award für die datenschutzkonformen Nutzung personenbezogener Profile 
im digitalen Dialogmarketing.
   Logo artegic (EPS): http://ots.de/GsHQ9
   Logo artegic (JPG): http://ots.de/rMq9L
   Logo Bird&Bird (PNG): http://ots.de/gyAU3
   Porträt Stefan von Lieven (JPG): http://ots.de/1qzNh
   Porträt Dr. Fabian Niemann (JPG): http://ots.de/2YsEM
   artegic AG - Know-how und Technologie für Online CRM 
   Die artegic AG unterstützt Unternehmen beim Aufbau von loyalen und
profitablen B-to-B- und B-to-C-Kundenbeziehungen über Online-Kanäle. 
Das Leistungsportfolio umfasst strategische Beratung, Technologien 
und Business-Services für Online CRM und Dialogmarketing per E-Mail, 
Mobile und Social Media.
   Mit der Online CRM Technologie ELAINE FIVE bietet artegic eine 
leistungsfähige und einzigartige Lösung für die übergreifende 
Durchführung von Kampagnen sowie die Marketing-Automatisierung auf 
Basis von selbst schärfenden analytischen Kundenprofilen. Für die 
richtungweisende Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen wurde
die artegic u.a. mit dem eco Internet Award ausgezeichnet. 
   International werden jeden Monat über die ELAINE FIVE Technologie 
rund 2,7 Mrd. E-Mails, SMS und Social Media Messages versandt. 82 
Prozent der deutschen Internet-Nutzer stehen über Technologie von 
artegic mit Unternehmen in Kontakt. artegic greift dabei als 
assoziiertes Unternehmen auf das Know-how der Fraunhofer Gesellschaft
zurück sowie auf die Expertise aus langjährigen Best-Practices mit 
namhaften Kunden wie RTL, PAYBACK, BMW, Web.de, REWE, maxdome, 
Hyundai sowie den Bundesministerien der Finanzen und der Justiz. 
   artegic ist vom TÜV Rheinland unternehmensweit nach dem 
internationalen Standard für IT- und Datensicherheit ISO/IEC 27001 
zertifiziert.
Pressekontakt:
artegic AG
Zanderstraße 7
53177 Bonn
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