PresseKat - Mitteldeutsche Zeitung: zu Kachelmann

Mitteldeutsche Zeitung: zu Kachelmann

ID: 1269607

(ots) - Der eigentliche Profiteur dieser Entscheidung ist
die Pressefreiheit. Warum das so ist, ergibt sich aus einem Urteil
des Bundesgerichtshofs vor 34 Jahren. Damals, am 20. Januar 1981,
erkannte der VI. Zivilsenat im Boulevard-Blatt "Fehlentwicklungen
eines Journalismus", der die Aufgabe der Presse und ihre
Verantwortung aus dem Auge verloren habe. Mit diesen ebenso höflichen
wie klaren Worten wiesen die Bundesrichter eine Klage der Zeitung
gegen den Journalisten Günter Wallraff zurück, der in seinem berühmt
gewordenen Buch "Der Aufmacher" ihre einschlägigen Arbeitsmethoden
eindrücklich beschrieben hatte. Seit diesem Urteil ließ das Blatt
kaum eine Gelegenheit verstreichen, die höchstrichterliche Bewertung
zu bestätigen. Deshalb erinnert die juristische Niederlage des
Blatts wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten die Medien
insgesamt an ihre Verantwortung und die Notwendigkeit medialer
Aufklärung.



Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Mitteldeutsche Zeitung: zu Kita-Streiks Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar: Aussprache zur Flüchtlingspolitik im Landtag von NRW
Herkules am Rhein
FLORIAN PFITZNER, DÃœSSELDORF
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 30.09.2015 - 18:58 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1269607
Anzahl Zeichen: 1155

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Halle



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mitteldeutsche Zeitung: zu Kachelmann"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Mitteldeutsche Zeitung (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Mitteldeutsche Zeitung