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Neue Heizgeräte und Warmwasserspeicher und -bereiter müssen ab dem
26. September 2015 das EU-Energieeffizienzlabel tragen. Es zeigt, wie
sparsam ein Gerät mit Energie umgeht. Die Deutsche Energie-Agentur
(dena) informiert über die Neuerungen und erklärt die Hintergründe.
"Mit dem Label erkennen Verbraucher auf einen Blick, welche
Heiztechnik besonders energie- und damit kostensparend ist",
erläutert Christian Stolte, dena-Bereichsleiter Energieeffiziente
Gebäude. "Das Einsparpotenzial durch Effizienzmaßnahmen an
Gebäudehülle, Anlagentechnik und den Einsatz erneuerbarer Energien
ist groß. Denn etwa 85 Prozent des Endenergieverbrauchs in
Privathaushalten gehen zurück auf Raumwärme und Warmwasser."
So funktioniert das Energie-Label
Die Kennzeichnungspflicht gilt für Anlagen, die mit Strom, Öl oder
Gas betrieben und neu installiert werden. Sie betrifft Heizgeräte und
Warmwasserbereiter sowie Kombigeräte mit einer Leistung bis 70
Kilowatt, Warmwasserspeicher bis 500 Liter Speichervolumen und
Kombinationen dieser Produkte mit Regelungstechnik und
Solarunterstützung. Technik mit diesem Leistungsumfang wird in der
Regel in Ein- und Zweifamilienhäusern oder kleineren
Nichtwohngebäuden eingebaut.
Das Label ähnelt im Aufbau den bereits von Haushaltsgeräten
bekannten Etiketten. Die Einordnung erfolgt in
Energieeffizienzklassen, die von A+++, A++ oder A als beste bis G als
schlechteste Note reichen. Welche Klasse die höchste ist, hängt vom
jeweiligen Gerätetyp ab. Ein Farbschema erleichtert die Einordnung
zusätzlich. Dieses reicht von grün (besonders effizient) bis rot
(besonders ineffizient).
Die genannten Geräte sind ab dem 26. September 2015 im Handel oder
beim Handwerker nur noch mit dem Label beziehungsweise den
dazugehörigen Datenblättern erhältlich. Bereits in der Werbung muss
dann für den Verbraucher die Energieeffizienzklasse erkennbar sein.
Übergreifendes Ziel: Energieverbrauch in Europa senken
Die verpflichtende, europaweit einheitliche Kennzeichnung mit dem
EU-Energielabel macht die Energieeffizienz von Produkten im Markt
transparent. Darüber hinaus müssen (Kombi-)Heizgeräte,
Warmwasserbereiter und -speicher auf Basis der
EU-Ökodesign-Richtlinie verschiedene
Energieeffizienz-Mindestanforderungen rfüllen.
"Mit der Energieverbrauchskennzeichnung und den Anforderungen an
die Mindesteffizienz von Geräten zielt die Europäische Kommission
darauf ab, den jährlichen Endenergieverbrauch EU-weit bis 2020 um 653
Terawattstunden zu reduzieren. Das entspricht in etwa dem jährlichen
Endenergieverbrauch von Belgien", so Annegret-Cl. Agricola,
dena-Bereichsleiterin Energiesysteme und Energiedienstleistungen.
Das EU-Energieeffizienzlabel gibt es seit 1998. Es wird
schrittweise für verschiedene Produktgruppen eingeführt. Die
Kennzeichnungspflicht gilt bereits für Kühl- und Gefriergeräte,
Staubsauger, Lampen und Leuchten, Waschmaschinen, Wasch- und
Wäschetrockner, Elektrobacköfen, Dunstabzugshauben, Geschirrspüler,
Klimageräte sowie Fernseher und Weinlagerschränke.
Weitere Informationen zum Heizungslabel gibt es unter
www.zukunft-haus.info/expertenservice, zum Warmwasserbereiter unter
www.stromeffizienz.de.
Pressekontakt:
Thema Energieeffiziente Gebäude: Deutsche Energie-Agentur GmbH
(dena), Raili Münke, Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-726, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
muenke(at)dena.de, Internet: www.dena.de
Thema Energiesysteme und -dienstleistungen: Deutsche Energie-Agentur
GmbH (dena), Julia Horstmann, Chausseestraße 128 a, 10115 Berlin
Tel: +49 (0)30 72 61 65-853, Fax: +49 (0)30 72 61 65-699, E-Mail:
horstmann(at)dena.de, Internet: www.dena.de