(ots) - Im Rahmen der Umsetzung der europäischen
Vergaberichtlinie soll eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung
(EEE) als europaweit einheitliches Muster für den Eignungsnachweis in
Form von Eigenerklärungen eingeführt werden, egal um welche Art von
Vergabe bzw. öffentlichen Auftrag es sich dabei handelt.
"Wir haben große Sorge, dass dabei das Kind mit dem Bade
ausgeschüttet wird. Statt zu entbürokratisieren wird ein neuer
Formularwust geschaffen, der völlig unbrauchbar ist." Dies erklärten
die Hauptgeschäftsführer der beiden deutschen Bauspitzenverbände,
Zentralverband Deutsches Baugewerbe und Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie, Felix Pakleppa und Michael Knipper. "Wir warnen davor,
das im Baubereich seit Jahren etablierte Präqualifizierungssystem (PQ
VOB) zu verdrängen. Es hat sich als wirksames Mittel zur
Entbürokratisierung bewährt und darf durch die "Einheitliche
Europäische Eigenerklärung" nicht gefährdet werden."
Die Verbände der Bauwirtschaft und die IG BAU hätten gemeinsam mit
dem Wirtschafts- und Bauministerium ein System der Präqualifizierung
geschaffen, mit dem die bürokratische und auf-wändige Überprüfung der
Bewerber um öffentliche Aufträge im Einzelfall überflüssig werde.
"Die PQ ist ein hervorragendes Beispiel für die Zusammenarbeit von
Politik und Bauwirtschaft. Sie stellt eine erhebliche Entlastung für
die öffentlichen Vergabestellen und für die sich um Bauaufträge
bewerbenden Bauunternehmen dar. Mit diesem System wird Zeit, Geld und
Bürokratie eingespart", so Pakleppa und Knipper.
Die Auffassung der EU-Kommission, nach der die Einheitliche
Europäische Eigenerklärung bei sämt-lichen Vergaben verpflichtend
genutzt werden soll, gehe weit über den Wortlaut der
EU-Vergaberichtlinie hinaus. "Richtig ist nur, dass alle öffentlichen
Auftraggeber die Einheitliche Europäische Eigenerklärung als
vorläufigen Eignungsnachweis akzeptieren müssen, sofern der Bieter
dieses Formular nutzt. Das heißt im Umkehrschluss aber nicht, dass
die EEE verpflichtend genutzt werden muss", erläuterten die beiden
Hauptgeschäftsführer der Bauspitzenverbände.
Das von der EU-Kommission im Sommer 2015 nach mehrmaliger
Überarbeitung vorgelegte Formblatt für die Einheitliche Europäische
Eigenerklärung sei mit knapp 20 Seiten nach wie vor viel zu lang, zu
umfangreich und gestaltet sich beim Ausfüllen aus Sicht der Bieter
als viel zu kompliziert. "Statt Bürokratie abzubauen, wird neue,
überflüssige geschaffen! Das Formblatt ist für die tägliche Praxis
untauglich. Wir fordern daher die Bundesregierung auf, sich dafür
einzusetzen, dass - wie nach bisheriger Rechtslage - die Bieter
wählen können, auf welche Weise sie ihre Eignung gegen-über dem
Auftraggeber nachweisen, z.B. durch Eigenerklärungen,
Präqualifizierung oder Einzelnachweise", so die beiden
Hauptgeschäftsführer.
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