Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Hartz IV für EU-Bürger
(ots) - Auch wenn sich ein Bezug zur aktuellen
Flüchtlingssituation aufdrängen mag - mit den Asylbewerbern hat das
aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs nichts zu tun. Ihr
Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen funktioniert nach anderen Regeln als
den für EU-Ausländer geltenden, auf die der Richterspruch aus
Luxemburg ausschließlich zielt.
Deshalb ist er aber nicht minder wegweisend. Zur Erinnerung:
Bürger der Europäischen Union dürfen in jedem Mitgliedsland leben und
dort ihr Glück versuchen. Strittig war immer wieder, inwieweit der
Sozialstaat einspringen muss, wenn das Glück ausbleibt. Sprich, wenn
eine Schwedin oder ein Bulgare in Köln oder Leipzig arbeitslos wird.
Nun ist klar: Wer nur kurz in Deutschland einen Job hatte, kann nicht
mit dauerhafter Alimentierung vom Staat rechnen.
Die Arbeitnehmerfreizügigkeit in der EU ist keine Einladung zum
Sozialmissbrauch. Alles andere wäre auch politisch schwer zu
vermitteln gewesen. So lange die Sozialsysteme in nationaler Hand
sind, muss es auch Nutzungsbeschränkungen für jene EU-Ausländer
geben, die nicht zu deren Funktionstüchtigkeit beigetragen haben.
Dieser Linie sind die Luxemburger Richter mit ihrem jüngsten Urteil
treu geblieben. Und das ist gut so.
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Andreas Kolesch
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Datum: 15.09.2015 - 21:00 Uhr
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