(ots) - Die Bundesregierung muss die fĂŒr nĂ€chste Woche
geplante parlamentarische Verabschiedung der umstrittenen
Vorratsdatenspeicherung vorlÀufig stoppen. Grund sind Vorbehalte der
EU-Kommission. Das geht aus einem Dokument des Justizministeriums
hervor, das der in DĂŒsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post"
(Samstagausgabe) vorliegt. Demnach gilt nun eine neue Stillhaltefrist
bis zum 6. Oktober. FrĂŒhestens danach wird das Gesetz verabschiedet
werden können - ursprĂŒnglich war das bereits fĂŒr Juli geplant. Zu der
Verzögerung in der Gesetzgebung kommt es nun, weil die EU-Kommission
Justizminister Heiko Maas (SPD) eine MĂ€ngelliste vorgelegt hat. In
ihrer Stellungnahme, die der "Rheinischen Post" vorliegt, rĂŒgt die
Kommission vor allem die verpflichtende Datenspeicherung im Inland
als VerstoĂ gegen die Dienstleistungsfreiheit der Unternehmen. Die
GrĂŒnde fĂŒr eine ausnahmsweise EinschrĂ€nkung dieser Freiheit, die Maas
vorgebracht hatte, ĂŒberzeugten die EU-Beamten offenkundig nicht. Maas
hÀlt an seiner Bewertung fest, lÀsst aber das weitere Vorgehen
prĂŒfen, wie aus dem Dokument hervorgeht.
KONTEXT
Der Entwurf der Koalition zur Vorratsdatenspeicherung sieht vor,
dass Telekommunikationsanbieter zehn Wochen lang bestimmte
Verbindungsdaten anlasslos speichern mĂŒssen. In schwerwiegenden
EinzelfÀllen sind sie dann verpflichtet, ihre Daten den
Strafermittlungsbehörden zur VerfĂŒgung zu stellen. Dagegen hatte es
vor allem in der SPD heftigen Widerstand gegeben.
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