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Schwäbische Zeitung: "Kinder, Kinder!" - Kommentar zu Qualitätsmängel bei Familien-Gutachten

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(ots) - Man hält es gar nicht für möglich, dass bei der
Begutachtung von Autos höhere Maßstäbe gelten als bei der
Begutachtung von Kindeswohl. Während Kfz-Sachverständige sich
zertifizieren müssen, ist dies bei Gutachtern vor Familiengerichten
nicht vorgeschrieben. Natürlich gibt es in Deutschland jede Menge
Familiengerichte, die mit hervorragenden Gutachtern zusammenarbeiten.
Doch es kommt leider immer wieder auch zu Pannen, wie diverse Studien
zeigen - und das nicht nur als Ausnahme. Manche Experten reden schon
von Schlechtachten statt Gutachten. Dass ausgerechnet in einem Land
mit einer so hohen Bürokratiedichte wie Deutschland nicht längst auch
hohe Qualitätsanforderungen für Gutachten in Familiensachen gesetzt
wurden, ist kaum zu glauben. Verbindliche Vorgaben für
Qualifikationsanforderungen sind überfällig. Gut, dass sie jetzt auf
den Weg gebracht werden.



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Datum: 10.09.2015 - 21:18 Uhr
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