(ots) - Man hätte es ahnen können: Im ersten
Zivilrechtserfahren zur Katastrophe bei der Loveparade 2010 hat der
Vorsitzende Richter der Schadenersatzklage eines ehemaligen
Feuerwehrmanns nur äußerst geringe Erfolgsaussichten eingeräumt. Im
Vorfeld hatten Vereinigungen von Augenzeugen und Angehörigen der
Toten den Sinn des Prozesses angezweifelt, auch wegen der
Entschädigungssumme von 90.000 Euro. Wer das erste von 19
Zivilrechtsverfahren verfolgt, muss die einzelnen Vorgänge
auseinanderhalten. Niemand dürfte ernsthaft versuchen, die Tragweite
des Duisburger Traumas zu schmälern. Welches Leid die Ersthelfer im
Tunnel zum Festival wie auch in der Umgebung erlebt haben, welche
menschlichen Abgründe im Kampf ums Überleben an der Rampe, bleibt für
die allermeisten Beobachter unvorstellbar. Umso höher ist ihr Einsatz
einzuschätzen. Ihr Engagement ist jedoch ihr Beruf, und der hängt in
der Tat mit einem gewissen Risiko zusammen. Wo sollten Gerichte
anfangen, würde jeder Feuerwehrmann, jeder Polizist, jeder Sanitäter
mit seelischen Erschütterungen auf Schadenersatz klagen?
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