(ots) - Vom Facebook-Profil bis zu den Urlaubsfotos in der 
Cloud: Wer stirbt, hinterlässt mittlerweile auch im Netz viele 
Spuren. Dieser digitale Nachlass kann Hinterbliebenen zusätzliche 
Sorgen bereiten. Weil die Firma Columba Trauernden bei der Abwicklung
des Online-Erbes Unterstützung bietet, wurde sie von der Initiative 
Deutschland - Land der Ideen und der Deutschen Bank zum 
"Ausgezeichneten Ort 2015" gekürt. Anne Mahncke, Head of Channel 
Management bei Columba, erklärt, wie Internetnutzer für den Ernstfall
vorsorgen und ihre Angehörigen entlasten können.
   Abmelden, löschen, kündigen: Neben der emotionalen Belastung und 
dem bürokratischen Aufwand eines Trauerfalls müssen Hinterbliebene 
heutzutage auch den digitalen Nachlass des Verstorbenen regeln. Dazu 
gehören etwa kostenpflichtige Accounts bei Portalen wie Spotify oder 
Profile in sozialen Netzwerken. Diese komplizierte Aufgabe kann das 
Online-Schutzpaket der Firma Columba übernehmen, das Angehörige bei 
Bestattungsinstituten erwerben können. Was Internetnutzer schon zu 
Lebzeiten tun können, um ihren Online-Nachlass zu regeln, erklärt 
Columba-Expertin Anne Mahncke in vier Tipps:
   1. Den Überblick behalten 
   Ein kostenpflichtiger Xing-Account, ein digitales Zeitungs-Abo 
oder Onlineshopping auf Raten: "Alle im Internet geschlossenen 
Verträge gehen nach dem Tod auf den Erben über", erklärt Anne 
Mahncke. Internetnutzer sollten konsequent eine Liste darüber führen,
wann und wofür sie im Netz Geld ausgeben. So haben sie nicht nur 
laufende Kosten im Blick. Sie sorgen auch dafür, dass ihre 
Angehörigen im Ernstfall wissen, welche Zahlungen auf sie zukommen.
   2. Ein "digitales Testament" verfassen 
   Was soll nach dem Tod mit dem Facebook-Profil passieren, was mit 
den E-Mails im privaten Posteingang? Um Hinterbliebenen schwierige 
Entscheidungen zu ersparen, sollten Internetnutzer in einem Dokument 
festhalten, wie mit ihrem digitalen Nachlass umzugehen ist. Dabei 
sollten nicht nur Daten im Netz bedacht werden, sondern auch alles, 
was auf den persönlichen Geräten gespeichert ist.
   3. Einen Verwalter bestimmen 
   Internetnutzer sollten sich frühzeitig darüber Gedanken machen, 
wer sich im Falle ihres Ablebens um ihr Erbe im Netz kümmern sollte. 
"Es ist auf jeden Fall sinnvoll, eine Vertrauensperson als Verwalter 
zu bestimmen. Man sollte aber bedenken, was man diesem Menschen dabei
zumutet und genau erklären, worin seine Aufgabe besteht. Etwaige 
Grenzen sollten klar definiert werden: zum Beispiel, ob der Verwalter
private E-Mails lesen darf oder sie direkt löschen soll", so Mahncke.
   4. Passwörter nicht herausgeben 
   Von Unternehmen, die anbieten, Passwörter zu speichern und im 
Ernstfall an die Hinterbliebenen weiterzugeben, raten Anne Mahncke 
sowie die deutsche Verbraucherzentrale ab. "Diese Firmen bewahren die
privaten Zugangsdaten ihrer Kunden meist in einer Cloud auf. Dabei 
besteht immer ein Sicherheitsrisiko. Außerdem kann es passieren, dass
so ein Unternehmen Konkurs geht. Was dann mit den Daten geschieht, 
ist nicht vorhersehbar", so die Expertin. Mahncke rät generell dazu, 
Passwörter nicht an Dritte weiterzugeben. Die Verbraucherzentrale 
empfiehlt, wichtige Zugangsdaten entweder verschlüsselt auf einem 
USB-Stick oder mit einem sogenannten Passwort-Manager auf dem Rechner
zu sichern.
   Columba: Recherche und Regelung des digitalen Erbes 
   Die Idee zu Columba entstand, als CEO Oliver Eiler zwei Jahre nach
dem Tod eines guten Freundes von einem bekannten deutschen 
Karrierenetzwerk an dessen Geburtstag erinnert wurde. Der Vertrag für
den kostenpflichtigen Premium-Account wurde automatisch verlängert, 
ohne dass die damalige Lebensgefährtin das bemerkt hatte. "Für 
Hinterbliebene bedeuten solche Situationen nicht nur eine emotionale,
sondern oft auch eine finanzielle Belastung", erklärt Anne Mahncke. 
Diese verhindert das Online-Schutzpaket: Mit einer neuartigen 
technologischen Umsetzung in Form eines automatisierten 
Datenabgleichs bekommen Angehörige einen genauen Überblick über 
sämtliche Online-Verträge und -Mitgliedschaften des Verstorbenen - 
und können somit entscheiden, ob Columba diese auf sie übertragen 
oder direkt kündigen soll. Ermitteltes Guthaben wird an den 
erbberechtigten Hinterbliebenen übertragen. Bereits knapp 1000 
Bestattungshäuser arbeiten mit der Firma Columba zusammen. Für den 
innovativen Service wurde sie zudem von der Initiative "Deutschland -
Land der Ideen" und der Deutschen Bank zum "Ausgezeichneten Ort 2015"
gekürt. "Wir freuen uns sehr über diesen Preis. Er zeigt, dass wir 
auf dem richtigen Weg sind", so Anne Mahncke.
   Über den Wettbewerb 
   Neue Lösungen für eine vernetzte Zukunft sucht der Wettbewerb 
"Ausgezeichnete Orte im Land der Ideen" 2015: Unter dem Motto "Stadt,
Land, Netz! Innovationen für eine digitale Welt" würdigen die 
Initiative "Deutschland - Land der Ideen" und die Deutsche Bank die 
100 besten Projekte aus Deutschland, die einen besonderen Beitrag zum
digitalen Wandel leisten.
   Mehr zum Wettbewerb unter deutschland-vernetzt.de und 
land-der-ideen.de.
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