(ots) - Der Lufthansa und ihrem Kölner Ableger
Germanwings droht nun auch eine Klage von Eltern derjenigen
Mitarbeiter, die beim Germanwings-Absturz am 24. März zu Tode
gekommen sind. Dies berichtet die in Düsseldorf erscheinende
"Rheinische Post" (Dienstagausgabe). Grund ist, dass es für die
Mitarbeiter nicht wie für die 144 getöteten Passagiere 25.000 Euro an
Schmerzensgeld geben soll. Das Geld steht den getöteten Menschen zu,
weil sie unmittelbar vor dem Absturz Todesangst durchleben mussten;
der Anspruch ist vererbbar. "Die 25.000 Euro an Kompensation sind
unserer Meinung nach sowieso für diesen Schmerz zu wenig", sagte der
Mönchengladbacher Opferanwalt Christof Wellens, "aber wenn nun auch
noch zwischen verschiedenen Totengruppen differenziert wird, fehlt
mir jedes Verständnis." Wellens vertritt laut eigener Angabe die
Eltern einer getöteten Stewardess und von zwei Stewards. Nun prüft er
eine Klage sowohl in Deutschland als auch in den USA.
Kritisch zum Verhalten der Lufthansa äußert sich auch Markus Wahl,
Sprecher der Pilotenvereinigung Cockpit: "Diese Unterscheidung
zwischen Crew und Passagieren beim Schmerzensgeld finde ich etwas
seltsam. Gerade die Crew hat doch kurz vor der Katastrophe am
deutlichsten gewusst, wie ausweglos die Lage war."
In einem Schreiben, das der "Rheinischen Post" vorliegt,
begründet ein für Lufthansa tätiger Jurist die Verweigerung des
Schmerzensgeldes für die getöteten Mitarbeiter damit, dass für deren
Ansprüche die Berufsgenossenschaft zuständig sei. Die Deutsche
Gesetzliche Unfallversicherung, der Spitzenverband aller gewerblichen
Berufsgenossenschaften, erklärte allerdings auf Anfrage, dass sie nie
Schmerzensgelder zahle, sondern sich um Renten für Hinterbliebene und
ähnliches kümmere.
Germanwings bestätigte die Nicht-Zahlung von Schmerzensgeld auf
Anfrage. Das Unternehmen verweist allerdings darauf, dass eine
Gruppenunfallversicherung pro getötetem Crew-Mitglied 50.000 Euro
zahlen werde. Es seien bereits 50.000 Euro an Soforthilfe für jede
Opferfamilie gezahlt worden. Außerdem gebe es Schmerzensgeld von
jeweils 10.000 Euro für die nahen Angehörigen der eigenen Mitarbeiter
- aber eben nicht für diese selbst.
Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion
Telefon: (0211) 505-2621