Mitteldeutsche Zeitung: Zu Einstellung der Ermittlungen wegen Landesverrats
(ots) - Denn mit seinem Vorgehen gegen die Journalisten hat
der höchste Ankläger der Republik einen Anschlag auf die
Pressefreiheit verübt, in bewusstem Zusammenwirken mit dem
Präsidenten des sogenannten Verfassungsschutzes. Beide haben nicht
begriffen, dass das Herz der Verfassung nicht aus Behörden besteht,
nicht aus Ministerien, nicht aus Nachrichtendiensten und nicht aus
Staatsanwaltschaften, sondern aus den Grundrechten. Für alle
Staatsgewalten gilt Art. 1 Abs. 3 Grundgesetz: "Die nachfolgenden
Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht." Wer das nicht weiß,
ist nicht als oberster Ankläger qualifiziert und nicht als
Präsident des Verfassungsschutzes.
Pressekontakt:
Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 10.08.2015 - 18:25 Uhr
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