PresseKat - Kein Lebenslänglich für Schutzhelme (FOTO)

Kein Lebenslänglich für Schutzhelme (FOTO)

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(ots) -
Nichts ist für die Ewigkeit: Die meisten Arbeitsschutzhelme
verlieren im Laufe der Zeit und abhängig von ihren Einsatzbedingungen
ihre Festigkeit. Der notwendige Kopfschutz sollte daher regelmäßig
ausgetauscht werden. Darauf hat die Berufsgenossenschaft der
Bauwirtschaft (BG BAU) am 10. August 2015 in Berlin hingewiesen.

Damit der Kopf gut geschützt ist, müssen Industrieschutzhelme
Stöße dämpfen können und durchdringungsfest sein. Solchen Ansprüchen
genügen Helme der DIN 397 oder DIN EN 14052. Aber auch diese haben,
je nach Material, nur eine begrenzte Haltbarkeit. Schutzhelme
bestehen aus Kunststoffen und die altern und werden spröde. Ursachen
dafür sind vor allem UV-Strahlung, Witterungseinflüsse und
mechanische Beanspruchungen. Die am Bau überwiegend eingesetzten
Schutzhelme aus thermoplastischen Kunststoffen sollten daher bei
regelmäßiger und dauerhafter Nutzung alle vier Jahre ausgetauscht
werden.

Wie alt ein Helm ist, erkennt man am Herstellungsdatum, das
zusammen mit den Angaben zum Hersteller, Typ, Größe und Werkstoff zur
Kennzeichnung des Helmes gehört. Diese befindet sich meist an der
Unterseite des Helmschildes. Besteht ein Schutzhelm aus
thermoplastischem Kunststoff, so ist er mit PE, PC, ABS, HDPE oder
auch mit PP, PP-GF, PC-GF gekennzeichnet. Industrieschutzhelme aus
duroplastischem Kunststoff sind mit PF-SF und UP-GF gekennzeichnet
und müssen erst nach acht Jahren ständigen Gebrauchs ausgetauscht
werden.

Ein Austausch kann aber auch schon vorher erforderlich werden:
Nach einem harten Schlag sollte der Schutzhelm sofort ersetzt werden,
so die BG BAU. Denn die Stabilität kann schon durch eine nicht
sichtbare Veränderung der Molekularstruktur des Kunststoffes oder
einen nicht sichtbaren Haarriss eingeschränkt sein. Erst recht der
Fall ist das natürlich bei einem sichtbaren Riss im Helm.





Grundsätzlich besteht eine Helmpflicht bei allen Tätigkeiten, wo
es Gefährdungen durch herabfallende, pendelnde, umfallende oder
wegfliegende Gegenstände gibt. Das ist etwa bei der Arbeit unter
Baukranen der Fall. Das gleiche gilt, wenn Beschäftigte mit dem Kopf
an Gegenstände stoßen könnten, beispielsweise auf Baugerüsten. Wo es
solche Gefährdungen gibt, haben Arbeitgeber die Pflicht, ihren
Mitarbeitern Arbeitsschutzhelme bereit zu stellen.

Dass Vorsicht angebracht ist, machen auch die Zahlen deutlich:
Allein im Jahr 2013 registrierte die BG BAU fast 12.600
Arbeitsunfälle mit Kopfverletzungen. Davon waren über 5.400 Unfälle
meldepflichtig, also mit Folge einer Arbeitsunfähigkeit von mehr als
drei Tagen. Auch wenn nicht alle diese Verletzungen nur auf fehlende
Schutzhelme zurückgehen: Der Baustellen-Einsatz ohne Helm, so die BG
BAU, ist an vielen Arbeitsplätzen leichtfertig und hat oft tragische,
manchmal sogar tödliche, Folgen.

Seit Januar 2015 fördert die BG BAU für gewerbliche
Mitgliedsunternehmen die Anschaffung von Industrieschutzhelmen nach
EN 397 mit Arbeitsschutzprämien. Diese Helme im Bergsteiger-Design
sind mit vormontiertem 4-Punktkinnriemen ausgestattet. Sie erfüllen
die Anforderungen für Schutzhelme auf Baustellen und haben einen
hohen Tragekomfort. Weitere Informationen unter www.bgbau.de sowie
praevanreize(at)bgbau.de.



Pressekontakt:
Thomas Lucks
Telefon: 069/4705-824
E-Mail: thomas.lucks(at)bgbau.de

Joachim Förster
Telefon: 030/85781-518
E-Mail: Joachim.foerster(at)bgbau.de


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Datum: 10.08.2015 - 09:00 Uhr
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Berlin



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