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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Generalbundesanwalt ermittelt wegen Geheimnisverrats
Ein Akt gegen die Demokratie
THOMAS SEIM

ID: 1245405

(ots) - Journalisten und Ermittlungsbehörden sind
natürliche Partner. Gern benutzen Staatsanwälte, Generalstaatsanwälte
oder der Generalbundesanwalt Journalisten und ihre
Recherche-Ergebnisse als Helfer in komplizierten Ermittlungs- und
Strafverfahren. Journalisten und Ermittlungsbehörden sind allerdings
auch natürliche Gegner. Journalisten hören mit ihren Nachforschungen
nicht an den Türen von Polizeipräsidien oder Staatsanwaltschaften
auf. Sie kontrollieren auch die Kontrolleure. Zum Wesen dieser Arbeit
gehört es, Informationen zu recherchieren, die nicht öffentlich sind
oder sein sollen, also als geheim bezeichnet werden können, weil sie
den Ermittlern unangenehm sein könnten oder deren Arbeit stören. Das
mögen sie nicht so gern, aber es ist eines der Kennzeichen für
Freiheit in einem demokratisch verfassten Land. Wer die Hand an
dieses Recht auf Information und Berichterstattung legt, legt die
Hand an die Demokratie selbst. Das ist der Grund dafür, dass
Journalisten besonders empfindlich sind, wenn Staatsanwälte sie wegen
ihrer Arbeit ins Visier nehmen. Selbstverständlich ist es eine Not
der Ermittler, wenn Informationen aus ihren Ermittlungsakten
offenlegen, was sie bereits wissen und was nicht. Und
selbstverständlich haben sich auch Journalisten an Recht und Gesetz
zu halten bzw. abzuwägen, wann sie welche Information öffentlich
machen. Im hier vorliegenden Fall allerdings scheint der Grund für
das Vorgehen des Generalbundesanwalts nicht die Veröffentlichung von
Ermittlungsdetails zu sein. Die Art und Weise seines Vorgehens zielt
vielmehr auf Einschüchterung und Disziplinierung, und zwar in zwei
Richtungen: Die Informanten von Journalisten sollen bedroht und die
Journalisten selbst gewarnt werden. Das Verfahren ist nicht neu, und
auch in der Bundesrepublik gab es eine Reihe solcher Versuche,




zuletzt gegen das Magazin Cicero. Der hier treffendere Vergleich ist
der der Spiegel-Affäre Anfang der 60er Jahre des vergangenen
Jahrhunderts. Dort wurden Journalisten ins Gefängnis geworfen, und
selbst der Kanzler sprach von einem "Abgrund an Landesverrat". Das
Ende dieses Angriffs auf die Demokratie ist bekannt: Der damalige
Verteidigungsminister Franz-Josef Strauß musste zurücktreten. Der
Einschüchterungsversuch in Richtung Journalisten macht den aktuellen
Vorgang wie damals zu einem besonderen: Wer die freie
Berichterstattung und Recherche von Journalisten einzuschränken
versucht, der legt die Hand ans Grundgesetz. Deshalb ist das
Ermittlungsverfahren des Generalbundesanwalts ein Akt gegen die
Demokratie selbst. Das ist ein sehr schwerwiegender Vorgang, ganz
unabhängig davon, dass der Generalbundesanwalt gestern die
Ermittlungen zunächst gestoppt hat. Er tat dies erst auf den
öffentlichen Druck der Medien und der Politik. Die Drohung gegen
Journalisten aber steht weiter im Raum. Sie ist nur "angehalten",
nicht verworfen. Damit aber stellt sich die Frage, ob der oberste
Ermittlungsbeamte in einer demokratisch verfassten Gesellschaft im
Amt bleiben kann, wenn er die Prinzipien der Demokratie angreift und
zur Disposition stellt. Die Frage liefert die Antwort mit: Das kann
er nicht. Der Generalbundesanwalt muss zurücktreten.



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Datum: 31.07.2015 - 20:50 Uhr
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