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Lausitzer Rundschau: Gesetze von vorgestern
Zur Diskussionüber die Straftatbestände Landes- und Geheimnisverrat

ID: 1245394

(ots) - Wir sind nicht mehr im Krieg, nicht mal im Kalten.
Und trotzdem wollte der Generalbundesanwalt gegen harmlose Blogger
Ermittlungen einleiten, die zweitklassige Papiere des
(zweitklassigen) Verfassungsschutzes veröffentlicht hatten. Und zwar
wegen der "Preisgabe eines Staatsgeheimnisses" mit der "Gefahr eines
besonders schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland". Das ist Kokolores, auch wenn das
Verfahren vorerst wieder gestoppt wurde. Der Straftatbestand des
Landesverrates ist, so wie er im Gesetz steht, von gestern, ja von
vorgestern. Auch der des Geheimnisverrates. Im Fall des Abhörens des
Kanzlerin-Handys durch die amerikanische NSA hat die "Weitergabe von
Staatsgeheimnissen an eine fremde Macht" Karlsruhe übrigens nicht
interessiert. Der Paragraf ist ein Willkürinstrument. Nach innen
gegen jeden in den Behörden, der es wagt, über Missstände zu
plaudern. Nach außen gegen jeden, der diese Informationen
veröffentlicht. Edward Snowden wäre auch in Deutschland ein Fall für
die Justiz. Da soll man sich hierzulande gar nicht moralisch
überlegen fühlen. Auch nicht gegenüber Wladimir Putin, der Meldungen
über getötete russische Soldaten in der Ostukraine zum
Staatsgeheimnis erklärt hat, um den Einsatz zu kaschieren. Nicht
zufällig trafen die Ermittlungen jetzt ein elektronisches Medium und
nicht, wie noch in der "Spiegel-Affäre" von 1962, ein klassisches.
Weil Informationen aus den Computern leicht kopiert, weitergeleitet
und veröffentlicht werden können, vervielfachen sich die
Möglichkeiten der Enthüller. Wikileaks, Snowden, jetzt die deutsche
Plattform netzpolitik.org - es ist ein regelrechtes Spiel geworden.
Manchmal verfolgen die "Täter" hehre Ziele. Sie wollen Missstände
aufdecken. Manchmal ist auch die Netz-Ideologie von der totalen
Transparenz das Motiv. Mitunter auch nur Geltungssucht. Man zeigt




seine Jagd-Trophäen. Die uralten Kriegs-Paragrafen mit ihren harten
Strafen jedenfalls passen nicht mehr in diese Welt4.0. Wenn
es dafür eines Beweises bedurft hätte, dann hat ihn
Generalbundesanwalt Range mit seinem Gaga-Verfahren ungewollt
geliefert. Der Gesetzgeber sollte nun allerdings nicht das Kind mit
dem Bade ausschütten. Spionage für feindliche Mächte muss ein
Straftatbestand bleiben, auch Wirtschaftsspionage. Und ebenso das
Verraten von wirklich einsatzrelevanten Geheimnissen der Bundeswehr
oder der Sicherheitsorgane. Auf der anderen Seite aber muss die
Intention der angeblichen Verräter stärker berücksichtigt werden.
Whistleblower, also Skandalaufdecker, sollten im Regelfall
unbehelligt bleiben. Dafür sollte stärker berücksichtigt werden,
welchen Geheimnisgehalt eine Information überhaupt hat. Und wie in
den USA muss die Presse, dazu zählen auch Blogger, geschützt sein.
Denn Pressefreiheit ist entscheidend für die Demokratie, und zwar
auch dann, wenn sie dem Staat nicht angenehm ist. Gerade dann.



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Datum: 31.07.2015 - 20:11 Uhr
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