PresseKat - Richtige Sitzposition im Auto: Instrumente müssen gut abzulesen sein / TÜV Rheinland: Rückenlehne

Richtige Sitzposition im Auto: Instrumente müssen gut abzulesen sein / TÜV Rheinland: Rückenlehne eher gerade einstellen / Kopfstütze auf Scheitelhöhe / Sicherheitsgurte müssen stramm sitzen

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(ots) - Die richtige Sitzposition hinterm Lenkrad kann im
Ernstfall überlebenswichtig sein. "Notsituationen erfordern vom
Autofahrer neben einer schnellen Reaktion auch den perfekten Zugriff
auf Lenkrad und Pedale. Dabei kommt es auf den richtigen Abstand an",
sagt TÃœV Rheinland-Kraftfahrtexperte Hans-Ulrich Sander. Gurte,
Gurtstraffer, Airbags und Kopfstützen schützen nur dann wirkungsvoll,
wenn sie auch an den vorgesehenen Stellen auf den Körper einwirken.
Die Gurte müssen stramm sitzen.

Oberschenkel liegen leicht auf

Zunächst die Sitzhöhe so einstellen, dass alle Instrumente gut
abzulesen sind. Die Augen sollten etwa auf halber Höhe durch die
Frontscheibe schauen. Höhe und Neigung des Sitzes so einstellen, dass
die Oberschenkel leicht aufliegen. Die Sitzfläche sollte einige
Zentimeter vor den Kniekehlen enden, damit das Blut besser in den
Beinen zirkuliert. Das Gesäß direkt an der Rückenlehne platzieren.
Anschließend den Sitz so einstellen, dass das linke Knie beim Treten
des Kupplungspedals leicht angewinkelt ist.

"Der Mindestabstand zwischen Oberkörper und Lenkrad beträgt rund
30 Zentimeter, um bei einem Unfall Verletzungen durch den Airbag zu
minimieren", betont Hans-Ulrich Sander. Auch beim Lenken sollten die
Schulterblätter Kontakt mit der eher gerade eingestellten Rückenlehne
haben. Dadurch rückt der Kopf nahe an die Kopfstütze, die in der Höhe
- je nach Körpergröße - möglichst mit dem Scheitel abschließt. Bei
ausgestreckten Armen sollten die Handgelenke den oberen Lenkradkranz
berühren. Grundsätzlich gehören beide Hände ans Lenkrad, am besten in
der Viertel-vor-drei-Stellung. So hat der Fahrer bei plötzlichen
Ausweichmanövern alles im Griff.

Gurtpflicht auch für Schwangere

Übrigens: Die Anschnallpflicht besteht auch für Schwangere. Dabei




den über das Becken verlaufenden Gurt so tief wie möglich unterhalb
des Bauchs führen. Nicht angeschnallte werdende Mütter riskieren bei
einem Unfall schwere Verletzungen für sich und das Baby. "In
Ausnahmefällen kann die örtliche Straßenverkehrsbehörde bei Vorlage
eines ärztlichen Attests eine Befreiung von der Gurtpflicht
erteilen", sagt TÃœV Rheinland-Fachmann Sander.



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Datum: 31.07.2015 - 10:00 Uhr
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