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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige vor Tatentdeckung stellen

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Steuerhinterziehung: Selbstanzeige vor Tatentdeckung stellen

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Selbstanzeige.html Mit Beginn des automatischen Informationsaustausches 2017 wird es für Steuerhinterzieher schwer, Auslandseinkünfte vor dem Fiskus zu verbergen. Eine Selbstanzeige kann vor Strafverfolgung schützen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Unversteuertes Schwarzgeld auf Auslandskonten kann spätestens ab 2017 kaum noch vor dem deutschen Fiskus verborgen werden. Im September 2017 startet der automatische Informationsaustausch von Finanzdaten, an dem sich mehr als 50 Staaten beteiligen werden. Für die Staaten ein entscheidender Schritt im internationalen Kampf gegen Steuerhinterziehung. Kapitalerträge im Ausland werden für die deutschen Finanzämter transparent.

Durch den automatischen Informationsaustausch werden Finanzdaten aus dem Ausland für die zuständigen Behörden wesentlich leichter zugänglich. Anders ausgedrückt: Für Steuerhinterzieher wird es deutlich schwieriger, Schwarzgeld auf Auslandskonten vor dem Fiskus zu verbergen. Die Staaten, die am automatischen Informationsaustausch teilnehmen, verpflichten sich, Informationen über Finanzdaten regelmäßig zu ergeben und den anderen Vertragspartnern automatisch zur Verfügung zu stellen.

Für Steuersünder steigt dadurch das Risiko, dass die Steuerhinterziehung entdeckt wird. Mit einer Selbstanzeige haben sie aber nach wie vor die Möglichkeit, in die Steuerlegalität zurückzukehren. Das ist aber nur dann möglich, wenn die Tat durch die Behörden noch nicht entdeckt ist. Daher wird die Zeit langsam knapp. Dennoch sollte eine Selbstanzeige nicht als "Schnellschuss" verfasst werden. Dann besteht die Gefahr, dass die Selbstanzeige nicht vollständig ist oder andere Fehlerquellen aufweist. Eine fehlerhafte Selbstanzeige kann aber ihre Wirkung nicht entfalten. Dann droht weiterhin eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung.

Damit es nicht so weit kommt, sollte eine Selbstanzeige auch nicht im Alleingang oder mit Hilfe vorgefertigter Musterformulare verfasst werden. Das Fehlerpotenzial ist groß. Sicherer ist es, von Anfang an im Steuerrecht kompetente Rechtsanwälte und Steuerberater hinzuzuziehen. Sie können jeden Fall individuell bewerten und die komplexen Anforderungen an eine Selbstanzeige erfüllen.





Bis zu einem Betrag von 25.000 Euro kann die Steuerhinterziehung bei einer erfolgreichen Selbstanzeige komplett straffrei bleiben. Bei höheren Beträgen erhebt der Fiskus einen Strafzuschlag, der zusammen mit den Steuerschulden zzgl. Zinsen gezahlt werden muss.

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Datum: 31.07.2015 - 08:30 Uhr
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