(ots) - Wer Flüchtlingsheime angreift, muss
ab dem kommenden Samstag mit einer härteren Bestrafung rechnen.
Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) wies in der "Saarbrücker
Zeitung" (Freitagausgabe) auf die am 1. August in Kraft tretenden
Gesetzesänderungen hin, mit denen die juristischen Konsequenzen aus
den Morden des rechtsterroristischen NSU gezogen werden. Die darin
enthaltene Neuregelung zur Strafzumessung sei "eine wichtige
Klarstellung, dass bei rassistischen, fremdenfeindlichen oder
sonstigen menschenverachtenden Motiven Null-Toleranz gilt", sagte
Maas. "Wer Flüchtlingsheime anzündet oder Menschen angreift, die in
ihrer Heimat alles verloren haben und bei uns Schutz suchen, muss die
ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommen." Ein Ziel sei auch, dass
die Staatsanwaltschaften "frühzeitig sensibilisiert" seien und
derartige Motive in den Blick nähmen. Man gehe mit diesem Teil der
Reform noch über die Empfehlungen des NSU-Untersuchungsausschusses
des Bundestages hinaus, betonte der Minister. Mit dem Gesetz werden
zudem die Zuständigkeiten des Generalbundesanwalts erweitert; er kann
die Ermittlungen an sich ziehen. Man habe die Lehren aus erkennbar
gewordenen organisatorischen Defiziten gezogen, sagte der Minister.
Maas: "Das unsägliche Leid, das die Terroristen des NSU angerichtet
haben, können wir nicht wieder gutmachen. Umso mehr haben wir die
Pflicht, alles dafür zu tun, dass sich solche Taten nie wiederholen
können."
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