PresseKat - Aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht

Aktueller Prozesserfolg von Ciper & Coll., den Anwälten für Medizinrecht, vor dem Landgericht Schwerin

ID: 1244468

Qualifizierte Rechtsberatung und -vertretung in einem Arzthaftungsprozess ist wichtig, um sich gegen die regulierungsunwillige Versicherungswirtschaft durchzusetzen. Informationen von Ciper & Coll.:

(firmenpresse) - Ärztliche Kunstfehler haben oft erhebliche Konsequenzen für die Betroffenen. Da Haftpflichtversicherer der Ärzte und Krankenhäuser aussergerichtliche Regulierungen in den meisten Fällen verweigern, ist der Patient sodann gezwungen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Was Versicherungen im Vorfeld vielfach als "schicksalhaftes Geschehen" abgetan hatten, stellt sich vor Gericht in vielen Fällen als eine Fehlbehandlung dar, die für den geschädigten Patienten zu Schadenersatz und Schmerzensgeld führt. Dr. Dirk C.Ciper LLM, Fachanwalt für Medizinrecht, stellt im nachfolgenden einen aktuellen Prozesserfolg der Anwaltskanzlei Ciper & Coll. vor. Der Kanzleihomepage www.ciper.de sind im übrigen mehrere hunderte weitere Prozesserfolge zu entnehmen:



Landgericht Schwerin - vom 29. Juli 2015
Medizinrecht - Arzthaftungsrecht - Behandlungsfehler:
Multiorganversagen nach Dünndarmileus, LG Schwerin, Az.: 1 O 230/08

Chronologie:
Die Patientin begab sich im September 2005 aufgrund krampfartiger abdomineller Schmerzen in die Notaufnahme bei der Beklagten. Erst 24 Stunden nach Aufnahme wurde die notwendige Operationsindikation gestellt. Eine Enterotomie war erforderlich. In der Folge entwickelte sich eine Bauchfellentzündung. Es folgten 18 weitere Nachoperationen. Bei einer dieser Operationen kam es zur Infektion mit dem MRSA-Virus. Schließlich verstarb die Patientin an einem Multiorganversagen.

Verfahren:
Der Ehemann der Patientin führt den Rechtsstreit als ihr legitimierter Rechtsnachfolger weiter. Nachdem das Landgericht Schwerin ein chirurgisches Sachverständigengutachten eingeholt hat, das mehrere Behandlungsfehler konstatierte, schlossen die Parteien auf Anraten des Gerichtes einen Vergleich über eine pauschale Entschädigung von 30.000,- Euro.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Bereits im Vorfeld der gerichtlichen Inanspruchnahme hatte sich der MDK Mecklenburg-Vorpommern mit dem Vorgang befasst (Az. 32333981-10). Auch dieser war im Ergebnis dazu gekommen, dass Behandlungsfehler vorlagen. Leider war vorgerichtlich keine vergleichsweise Einigung mit dem Haftpflichtversicherer der Beklagten möglich, so dass eine gerichtliche Inanspruchnahme notwendig wurde, stellt der sachbearbeitende Rechtsanwalt Daniel C. Mahr LLM fest.




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Bereitgestellt von Benutzer: Connektar
Datum: 30.07.2015 - 10:20 Uhr
Sprache: Deutsch
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Ansprechpartner: Dirk Dr Ciper
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Telefon: 0211556207

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Recht und Verbraucher


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