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Neue Westfälische (Bielefeld): Kommentar
Bundesverfassungsgericht kippt Betreuungsgeld
Für die Vielfalt der Lebensentwürfe
MARTIN FRÖHLICH

ID: 1241181

(ots) - Mit Häme muss der streitbare CSU-Chef Horst
Seehofer häufig leben. Doch selten ist er so damit überschüttet
worden wie gestern. Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass das
von der CSU angestoßene Betreuungsgeld nicht dem Grundgesetz
entspricht. Punkt. Oder besser: Komma, denn die Begründung ist
entscheidend. Das Betreuungsgeld wäre nicht Sache des Bundes, sondern
der Länder. Die Richter haben nicht inhaltlich über die als
"Herdprämie" diffamierte Familienunterstützung geurteilt. Das stünde
ihnen wohl auch gar nicht zu. Es sei dahingestellt, ob das
Betreuungsgeld das richtige Werkzeug war. Die Nachfrage sprach aber
für sich. Zuletzt bezogen 455.000 Menschen den Bonus für eine
Betreuung ihrer ein- und zweijährigen Kinder abseits der Kita. Die
Häme für Seehofer generiert sich aus dem Triumph der Befürworter von
U-3-Betreuung in der Kita. Doch wer hat die zur einzig
wünschenswerten Lebensform junger Familien erklärt? Wenn die
"Herdprämie" dazu gedacht war, die Vielfalt der Lebensentwürfe zu
ermöglichen, was war dann so falsch daran? Längst mahnen
Kinderpsychologen, dass die (zu) frühe Unterbringung von Ein- und
Zweijährigen in Kitas Schattenseiten hat. Eltern, die schnell wieder
arbeiten wollen oder müssen, sollen die Möglichkeit dazu bekommen.
Doch jene, die das nicht wollen, dürfen nicht in die Ecke eines
überkommenen Rollenverständnisses gedrängt werden. Schluss damit. Der
Ruf nach Verwendung der Bundesmittel für den weiteren U-3-Ausbau ist
vorschnell. Das Geld kann immer noch Familien mit anderen Prioritäten
zugutekommen. Nur eben auf einem anderen Weg.



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Datum: 21.07.2015 - 20:30 Uhr
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