Themenblatt von energiekonsens gibt Tipps zum Energieaudit
(firmenpresse) - Bremen, Juli 2015. Große Unternehmen müssen bis zum 5. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durch- oder ein Energiemanagementsystem einführen. So schreibt es das geänderte Energiedienstleistungsgesetz vor.
Ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 ist eine umfassende Überprüfung des Energieverbrauchs einer Firma durch einen geschulten Berater. Hierdurch lassen sich wesentliche Energieverbraucher identifizieren sowie realisierbare Einsparpotenziale ableiten. Welche Möglichkeiten es für Unternehmen gibt, der neuen gesetzlichen Pflicht nachzukommen und darüber hinaus Energieverbräuche gezielt zu optimieren,
erläutert die gemeinnützige Klimaschutzagentur energiekonsens in ihrem neuen Themenblatt „Energieaudit nach DIN EN 16247-1“. Das kostenlose Informationsangebot steht unter www.energiekonsens.de zum Download bereit.
„Für alle produzierenden Betriebe ist es empfehlenswert, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Denn neben dem Umweltaspekt bietet die Überprüfung des Energieverbrauchs auch ökonomische Vorteile. So kann das Energieaudit nach EN 16247-1 zum Beispiel eine Voraussetzung für die Gewährung steuerlicher Vorteile im Rahmen des Spitzenausgleichs sein. Dies gilt nicht nur für Großunternehmen,
sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen des produzierenden Gewerbes“, erläutert Projektleiter Sven Odens. Die Steuerermäßigung für Unternehmen des produzierenden Gewerbes wird nur noch gewährt, wenn die Betriebe ein Energieeffizienzsystem nachweisen können. Kleine und mittlere Unternehmen können hierzu als Nachweis das Energieaudit nach DIN EN 16247-1 durchführen. Neben dem Nutzen, den die Durchführung eines Audits mit sich bringt, geht das Themenblatt auch darauf ein, dass Energiemanagementsysteme im Gegensatz zu einem Energieaudit, eine nachhaltige und kontinuierliche Verbesserung der Energieeffizienz in Unternehmen ermöglichen.
energiekonsens möchte Unternehmen in Bremen und Bremerhaven unterstützend zur Seite stehen. Deshalb stellt die gemeinnützige Klimaschutzagentur Informationsmaterialien wie das neue Themenblatt zur Verfügung und vermittelt Berater für die Durchführung der Energieaudits nach DIN EN 16247-1. Weitere Informationen zu energiekonsens und den Angeboten für Unternehmen finden sich unter www.energiekonsens.de/Unternehmen.
energiekonsens ist die gemeinnützige Klimaschutzagentur für das Land Bremen. Ihr Ziel ist es, den Energieeinsatz so effizient und klimafreundlich wie möglich zu gestalten. energiekonsens initiiert, begleitet und fördert Projekte zu Energieeffizienz, organisiert Informationskampagnen, knüpft Netzwerke und vermittelt Wissen. Als gemeinnützige GmbH ist sie ein neutraler und unabhängiger Mittler und Impulsgeber. energiekonsens wurde 1997 als Public-Private-Partnership gegründet. Gesellschafter sind die Stadt Bremen, die swb AG sowie die EWE Vertrieb GmbH. Weitere Informationen: www.energiekonsens.de.
Eva Heumann
energiekonsens, Am Wall 172/173, 28195 Bremen
Tel.: 0421/37 66 71-55
E-Mail: heumann(at)energiekonsens.de