(ots) - Wichtige Impulse für anstehende EU-Gesetzgebung
   Das Europäische Parlament hat heute den Bericht zur Umsetzung der 
Urheberrechts-Richtlinie angenommen. Dazu erklären der kultur- und 
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco 
Wanderwitz, und der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im 
Ausschuss für Kultur und Medien, Ansgar Heveling:
   "Die heute vom Europaparlament angenommene Entschließung gibt 
wegweisende Impulse für die EU-Gesetzgebung zum Urheberrecht. Sie ist
der erste Schritt, das Urheberrecht auf europäischer Ebene für das 
digitale Zeitalter fit zu machen. In wichtigen Punkten wie dem 
Geoblocking und der Panoramafreiheit hat das Europaparlament heute 
entschieden.
   Die Panoramafreiheit bleibt erhalten. Es ist gut, dass auch der 
zuständige EU-Kommissar Günther Oettinger dies heute bestätigt hat. 
Wir bestärken Kommissar Oettinger in seiner Einschätzung, dass die 
Diskussion um die Panoramafreiheit einem Missverständnis im 
Rechtsausschuss des Europaparlaments zugrunde lag. 
   Die Forderung des Europaparlaments, eine bessere Portabilität 
legaler Inhalte innerhalb der EU zu ermöglichen, unterstützen wir. 
Gleichzeitig stimmen wir mit der Meinung überein, dass 
Gebietslizenzen für Filmproduktionen wie für den Sportbereich eine 
große Bedeutung haben. Das Territorialitätsprinzip ist für die 
vielfältige Kulturlandschaft der Europäischen Union unerlässlich.
   Deutlich kam in der Parlamentsdebatte zum Ausdruck, dass am Ende 
ein vernünftiger Ausgleich zwischen allen berechtigten Interessen von
Rechteinhabern, Urhebern, Verwertern und Verbrauchern gegeben sein 
muss. Das ist nun der Maßstab für die anstehenden Gesetzesinitiativen
der Kommission."
   Hintergrund
   Die Entschließung des Europaparlaments ist nicht bindend, gibt der
Kommission jedoch Empfehlungen für die Vorlage einer neuen 
EU-Gesetzgebung zum Urheberrecht. Die Kommission plant, ihre 
Vorschläge zum Jahresende vorzulegen.
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