(ots) - Ein Jahr Untersuchungsausschuss - Licht und 
Schatten bei den Ergebnissen
   Nach einem Jahr ist am gestrigen Mittwoch die Beweisaufnahme im 
Untersuchungsausschuss des Bundestages zum Fall Edathy zu Ende 
gegangen. Dazu erklären der Obmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, 
Armin Schuster, und der stellvertretende Vorsitzende des Ausschusses,
Michael Frieser:
   "Den Untersuchungsauftrag - festzustellen, ob der ehemalige 
SPD-Abgeordnete Sebastian Edathy vor Kinderpornografie-Ermittlungen 
gewarnt wurde - konnte der Untersuchungsausschuss aufklären. Für die 
Unionsfraktion steht fest: Edathy wurde gewarnt. Dafür sprechen sein 
Verhalten, etliche Zeugenaussagen und der Zustand, in dem seine 
verlassene Wohnung aufgefunden wurde. Das für viele schwer 
nachvollziehbare milde Ergebnis des Strafverfahrens gegen Sebastian 
Edathy muss man darauf zurückführen, dass er infolge der Warnung 
wichtige Beweismittel vorher vernichten konnte.
   Untersuchungsauftrag war auch die Frage zu klären, ob Edathy eine 
Warnung aus dem politischen Raum erhielt. Auch hier konnte der 
Ausschuss wesentlich zur Aufklärung beitragen. Höchstwahrscheinlich 
wurde Edathy durch den SPD-Bundestagsabgeordneten Michael Hartmann 
schon frühzeitig, nämlich im November 2013, über die gegen ihn 
laufenden Ermittlungen informiert. Jedenfalls wird Michael Hartmann 
durch mehrere glaubhafte Zeugenaussagen schwer belastet.
   Die Unionsfraktion empfindet es als ärgerlich, dass ausgerechnet 
Michael Hartmann als Schlüsselzeuge nicht mehr zu einer Aussage 
bereit ist. Durch sein Schweigen sowie die bemerkenswerten 
Erinnerungslücken und vagen Einlassungen insbesondere vieler 
SPD-Zeugen konnte der Ausschuss nicht zweifelsfrei belegen, ob 
Hartmann von der SPD-Spitze beauftragt war, Edathy zum 
Mandatsverzicht zu bewegen.
   Vor allem die Rolle des SPD-Fraktionsvorsitzenden Thomas Oppermann
bleibt auch nach seiner Aussage weitgehend im Schatten. Er hat durch 
die Anrufe im Bundeskriminalamt, durch seine Presseerklärung und die 
Kontakte zu Michael Hartmann maßgeblich Einfluss genommen, gibt sich 
aber an entscheidenden Stellen völlig ahnungslos und unbeteiligt. Es 
ist weder lebensnah noch plausibel, dass Hartmann aus eigenem Antrieb
gehandelt hat und dass Oppermann völlig unbeteiligt war.
   Von Politikern hätten wir uns insgesamt mehr Aussagebereitschaft 
im Zeugenstand eines Untersuchungsausschusses gewünscht, wir haben 
bei einigen nicht alles erfahren.
   Wie eine glaubhafte Aussage aussieht, konnte man beim Zeugen 
Friedrich erleben. Er schilderte überzeugend sein aufrichtiges 
Ansinnen, das Land vor einem Edathy-Skandal bewahren zu wollen, und 
sein nicht gerechtfertigtes Vertrauen in Gabriel.
   Es stellte sich heraus, dass noch vor den Hausdurchsuchungen bei 
Edathy über 100 Personen allein in Niedersachsen über die 
Ermittlungen in Sachen Kinderpornografie informiert waren. Die 
niedersächsische Landesregierung brauchte zahlreiche Nachfragen und 
fünf Anläufe, um dem Untersuchungsausschuss eine Kenntnisträgerliste 
zu übersenden, die bis heute nicht vollständig erscheint. Die im 
Untersuchungsausschuss zu Tage getretenen Zustände innerhalb der 
Landesregierung Niedersachsen wirken derart desolat, dass nach 
Auffassung der Unionsfraktion auch alleine für Niedersachsen ein 
Untersuchungsausschuss in Sachen Edathy erwogen werden sollte.
   Für die Unionsfraktion steht fest: Die parlamentarische Behandlung
des Falles Edathy hat maßgeblich dazu beigetragen, dass Ende 2014 - 
längst überfällig - das Sexualstrafrecht verschärft wurde. Edathy 
käme heute nicht mehr so glimpflich davon.
   Auch deshalb hat sich dieser Untersuchungsausschuss gelohnt. Wir 
erleichtern den Ermittlungsbehörden auch mit der 
Verkehrsdatenspeicherung den Kampf gegen Kinderpornografie und 
Missbrauch."
Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon:  (030) 227-52360
Fax:      (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle(at)cducsu.de