PresseKat - Schwäbische Zeitung: Kein Jubel am Handy - Leitartikel zu Roaming

Schwäbische Zeitung: Kein Jubel am Handy - Leitartikel zu Roaming

ID: 1232360

(ots) - Eigentlich sollte man meinen, die Nachricht von
der Abschaffung der Roaming-Gebühren sei kurz vor der Urlaubssaison
eine frohe Botschaft. Doch das ist sie in Wahrheit nicht. Erstens
gilt die neue Brüsseler Übereinkunft über die Gebühren für mobile
Netzdienstleistungen im Ausland erst ab Sommer 2017. Und zweitens
sind einige entscheidende Punkte noch gar nicht geregelt.

Nicht ohne Grund dümpelt das Thema Roaming-Gebühren schon seit
Jahren durch die Besprechungszimmer in Brüssel. Die
EU-Mitgliedstaaten konnten sich lange nicht einig werden. Denn jedes
Land will seine nationalen Interessen wahren: Es geht dabei um die
umsatzstarke Telekommunikationsbranche, um Arbeitsplätze und den
wichtigen Ausbau der Netzinfrastruktur. Den
Telekommunikationsunternehmen, die auch gleichzeitig oft die
Netzbetreiber sind, geht es in jedem der EU-Länder schlecht, denn die
Internet-Telefonie und die Internet-Datenübertragung haben ihnen
viele Einnahmemöglichkeiten genommen. Die Folge: Es steht weniger
Geld zum Netzausbau zur Verfügung. Deutschland ist gerade auf diesem
Gebiet deutlich ins Hintertreffen geraten. Die Roaming-Gebühren waren
eine willkommene Gelegenheit, zulangen zu dürfen - ein unhaltbarer
Zustand für die Verbraucher.

Mit der Abschaffung der Gebühren ist das eigentliche Problem
jedoch noch nicht einmal berührt worden. Ein Beispiel: Die Deutsche
Telekom zahlt an einen spanischen Netzbetreiber Netznutzungsgebühren,
damit ein Telekomkunde dort am Strand sein Handy nutzen kann. Diese
Gebühren legt eine spanische Behörde fest und daran kann Brüssel auch
in Zukunft nichts ändern. Das Kernproblem bleibt also, und somit in
gewisser Weise auch die Roaming-Gebühren. Denn die werden ab 2017 nur
für die "übliche Nutzung" abgeschafft. Alles, was darüber hinausgeht,
wird weiter mit Roaming-Gebühren belastet sein, damit das




Minusgeschäft für die Unternehmen nicht zu groß wird. Die schwammige
Formulierung "übliche Nutzung" lässt Raum für erneutes Zulangen.



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Datum: 30.06.2015 - 18:19 Uhr
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