PresseKat - Taskforce Airline Safety / Zusammenfassende Vorstellung der Zwischenergebnisse

Taskforce Airline Safety / Zusammenfassende Vorstellung der Zwischenergebnisse

ID: 1232219

(ots) - Die unter dem Dach des Bundesverbandes der
Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) eingerichtete Taskforce zu den
Folgen des Flugzeugabsturzes am 24. März 2015 über den französischen
Alpen hat heute einen Zwischenbericht ihrer Arbeit vorgelegt. Der
Vorsitzende der Taskforce, Matthias von Randow (Hauptgeschäftsführer
des BDL) erklärte dazu in einem Pressestatement:

Die Taskforce hat ihre Beratungen am 8. April 2015 aufgenommen.

Auftrag der Taskforce ist es, in Folge des Absturzes am 24. März
2015 in den französischen Alpen zu beraten, ob die
Sicherheitsregelwerke im Luftverkehr weiterentwickelt werden müssen.
Dabei wird insbesondere folgenden Fragestellungen nachgegangen:

1. Muss es Veränderungen an den Sicherheitsfunktionen der
Cockpittüren geben?
2. Kann die Feststellung und Überprüfung der Flugtauglichkeit von
Piloten verbessert werden?

Zum Grundverständnis der Taskforce gehört:

- Beim Thema Flugtauglichkeitsfeststellung und -überprüfung hat
das Vertrauensverhältnis, das zwischen Piloten und
Flugmedizinern sowie Psychologen aufgebaut wird, eine wichtige
sicherheitsrelevante Funktion.
- Schlussfolgerungen sind unmittelbar vom Fortschritt der
Untersuchungen der staatlichen Ermittlungs- und
Untersuchungsbehörden abhängig.
- Beratungsergebnisse können nicht in Alleingängen umgesetzt
werden sondern sind in die Diskussionen auf europäischer und
internationaler Ebene einzubringen - also bei EASA,

ICAO und IATA.

Zu den Mitgliedern der Taskforce: Die Taskforce arbeitet unter dem
Dach des BDL (Vorsitz). Mitglieder der TF sind folgende Gruppen und
Institutionen:

- Flugmediziner, Psychologen und psychiatrische Sachverständige
- Die BDL-Fluggesellschaften
- Das Bundesverkehrsministerium, das Luftfahrt-Bundesamt, das




Luftfahrtamt der Bundeswehr und Vertreter des
Bundesdatenschutzbeauftragten
- Die Berufsverbände Vereinigung Cockpit (VC) und Unabhängige
Flugbegleiter Organisation (UFO)
- Die Hersteller über ihren Verband BDLI
- Die Deutsche Flugsicherung

Zusammenfassung der Zwischenergebnisse

a) Thema "Cockpittür" Bewertet hat die Taskforce zweierlei:

- Erstens: Eventuell denkbare Alternativverfahren zu den heutigen
Zutrittsverfahren
- Zweitens: Die "Zwei-Personen"-Regelung

Ergebnis:

- Die Cockpittür hat eine ganz wesentliche Sicherheitsfunktion,
die darin besteht, dass niemand, der nicht autorisiert ist, in
das Cockpit hineinkommt. Diese Funktion hat sich bewährt und
muss unbedingt erhalten bleiben. Wir plädieren dafür, dass keine
kurzfristigen Änderungen vorgenommen werden.
- Langfristig sollten bei der Neuentwicklung von Flugzeugen
bauliche Optionen geprüft werden (z.B. Schleuse zwischen Kabine
und Cockpittür, Integration WC in geschütztem Bereich).
- Zur "Zwei-Personen"-Regelung: Die vorläufige Einführung dieser
Regelung wurde begrüßt. Sie wird auch von der Europäischen
Flugsicherheitsagentur EASA empfohlen.

Die Taskforce empfiehlt, dass die Erfahrungen mit der Regelung
nach einem Anwendungsjahr evaluiert werden (Die Gewerkschaften der
Piloten und Flugbegleiter schlagen im Lichte ihrer eigenen
Gesamtbewertung vor, dass die "Zwei-Personen"-Regelung wieder
aufgehoben werden könne).

b) Thema "Tauglichkeit"
Im Wesentlichen ging es hierbei um die Frage nach
Optimierungspotenzialen

- erstens im Bereich der Erlangung von Flugtauglichkeit,
- zweitens im Bereich des Informationsflusses und der Transparenz
bei Untersuchungen
- und drittens, ob es einen Bedarf nach eventuell ergänzenden
Untersuchungen gibt.

Zu den Ergebnissen:

- Erstens: Im Zuge der wissenschaftlichen und gesellschaftlichen
Erkenntnisse bedarf es ei-ner verstärkten - auch diagnostischen
- Sensibilisierung aller Beteiligten für psychische
Er-krankungen. Die Information für die untersuchenden
Fliegerärzte über geeignete An-sprechpartner bei der
Feststellung psychischer Auffälligkeiten/Anhaltspunkte sollte
verbessert werden.

- Zweitens: Von ganz wesentlicher Bedeutung sind Anlaufstellen, an
die sich Crewmitglieder wenden können, wenn sie bei sich selbst
oder bei Kollegen psychische Probleme feststellen. Hier
verfügen die BDL-Fluggesellschaften über Vertrauensteams und
externe Hilfegruppen. Die Anlaufstellen haben sich in jeder
Hinsicht bei Prävention, Behandlungsberatung und Hilfe bewährt,
werden von den Crews angenommen und sollten weiter gestärkt
werden.

Die Fluggesellschaften sprachen sich dafür aus, im Rahmen einer
Selbstverpflichtung diese Anlaufstellen zum Industriestandard zu
machen.

Wir schlagen vor, dass der europäische Gesetzgeber solche
Anlaufstellen verbindlich vorschreiben sollte.

- Drittens zum Thema Konsum von Medikamenten, Drogen und Alkohol:

Eine Kontrolle auf den Konsum von Medikamenten, Drogen und Alkohol
bei der medizinischen Erstuntersuchung wird befürwortet und sollte
Standard sein.

Grundsätzlich bestand auch eine Offenheit gegenüber sog.
randomisierten also Zufallskontrollen bei Piloten; die Entscheidung
zu der Frage, ob diese verbindlich eingeführt werden sollten und wie
dies ggf. geregelt bzw. umgesetzt werden könnte, hat die Taskforce
noch zurückgestellt: sie bittet zunächst das Luftfahrt-Bundesamt, die
zu dieser Thematik vorliegenden Studien, Regeln und Erfahrungen der
Federal Aviation Administration (FAA) der USA auszuwerten.

- Viertens: Informationsfluss und Transparenz der Untersuchungen.

Ein wesentlicher Bestandteil der Anforderungen an die Qualität der
flugmedizinischen Tauglichkeitsfeststellung ist, dass sowohl die
untersuchenden Mediziner, Psychologen und Psychiater sowie die
kontrollierende Aufsichtsbehörde jederzeit vollen Ein- und Überblick
in die vollständige Untersuchungshistorie erhalten können. In
Deutschland praktizieren die Behörden in Umsetzung des europäischen
und deutschen Rechts ein Verfahren der Pseudonymisierung bei der
Übermittlung von Befunden an die Behörden. Diese Verfahren spiegeln
die Anforderungen des Datenschutzrechts und der Einhaltung der
ärztlichen Schweigepflicht wieder.

In der Taskforce wurden die in Deutschland praktizierten Verfahren
der Pseudonymisierung der medizinischen Untersuchungsbefunde
diskutiert und bewertet. Es wird vorgeschlagen, Alternativen zu
entwickeln, mit denen - unter Wahrung von Datenschutz und ärztlicher
Schweigepflicht - die Komplexität des Informationsflusses reduziert
und damit die Untersuchungs- und Kontrollpraxis weiter vereinfacht
werden kann.

Gesamtfazit und weiteres Vorgehen:

Die Beratungen in der Taskforce zeigen: Das Sicherheitsniveau im
Flugbetrieb und insbesondere auch zu den beratenen Themen
"Cockpittür" und "Tauglichkeit" ist bereits heute sehr hoch. Den
größten Mehrwert sieht die Taskforce beim Thema einer verstärkten
auch diagnostischen Sensibilisierung für psychische/mentale
Erkrankungen und bei den in den deutschen Unternehmen mit guten
Erfahrungen betriebenen Anlaufstellen.

Die Taskforce wird ihre Beratungen zum Themenfeld "Tauglichkeit"
fortführen insbesondere zu den Punkten "Anlaufstelle",
"Pseudonymisierung" und - in Abhängigkeit von der Auswertung durch
das LBA - zum Punkt "Randomisierte Kontrollen auf Medikamente, Drogen
und Alkohol".

Gemäß des Grundverständnisses der Taskforce, dass zahlreiche
Beratungsergebnisse nicht im nationalen Alleingang umgesetzt werden
können, wird vorgeschlagen, die Zwischenergebnisse dieses Berichts
nunmehr in die Beratung auf europäischer und internationaler Ebene
einzubringen (EU-KOM, EASA, ICAO, IATA).

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde
2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen
Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind die
Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere
Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die
Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200
Mio. Fluggäste und trägt mit dem Transport von Waren im Wert von über
200 Mrd. EUR zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.
Die Luftfahrt beschäftigt in Deutschland mehr als 800.000 Menschen.



Pressekontakt:
Dr. Christine Kolmar
Leiterin Kommunikation
E-Mail: christine.kolmar(at)bdl.aero
Telefon: +49 (0)30 520077-115
Mobil: +49 (0)173 5490 629


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Datum: 30.06.2015 - 14:40 Uhr
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