(ots) - Mord oder Totschlag? Völlig egal. Wer einen anderen
Menschen umbringt, sollte eine harte Strafe bekommen, am besten
lebenslänglich. So einfach macht es sich der Volksmund. Jeder
"Laienrichter" unter uns hat aber keine Ahnung, wie schwer es für
Berufsrichter ist, erstens, zwischen Mord und Totschlag zu
unterscheiden, und zweitens, das richtige Strafmaß zu verhängen.
Nicht wenige Experten fordern daher eine Reform des Mord-Paragrafen
211 im Strafgesetzbuch. Gut möglich, dass Bundesjustizminister Heiko
Maas (SPD) eine entsprechende Reform noch in dieser Legislaturperiode
auf den Weg bringt. Seit gestern liegt ihm zumindest ein Vorschlag
auf dem Tisch, wie das Gesetz verändert werden könnte.
Aber der große Wurf scheint es nicht zu sein, den eine
Expertenkommission seit Mai vergangenen Jahres erarbeitet hat. Zwar
schlägt sie vor, dass Mord nicht mehr zwingend eine lebenslange
Freiheitsstrafe nach sich zieht. Sie will den Mordbegriff sogar
gänzlich streichen. Aber die erhoffte Klarheit konnten jene
Wissenschaftler, Richter und Staatsanwälte nicht herstellen, die vom
Bundesjustizminister mit einer Reform der Tötungsdelikte beauftragt
worden sind.
Mord oder Totschlag? Offensichtlich ist es nicht so einfach, eine
Antwort auf diese Frage zu finden. Sollten beide Begriffe künftig aus
dem Strafgesetzbuch verschwinden, wären wenigstens ein paar Altlasten
aus der Nazizeit getilgt. Schließlich geht der Paragraf 211 in seiner
heutigen Fassung wesentlich auf Roland Freisler zurück, jenen
berüchtigten Nazi-Juristen, der später Präsident des
Volksgerichtshofes geworden ist. Er definierte 1941, was einen Mörder
ausmacht. Da ging es mehr um den Typus Mensch als um die Tat. Derlei
Rechtsprechung gehört in die Mottenkiste.
Und wenn ein Mörder nicht mehr Mörder genannt werden darf? Muss er
trotzdem hart bestraft werden. Ist doch klar!
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