(ots) - Der Bremer Strafverteidiger Hartmut Pollähne hat
die Vorschläge zur Reform des Mordparagrafen begrüßt, fordert aber
weitergehende Veränderungen. "Jede Einschränkung der lebenslänglichen
Freiheitsstrafe ist richtig«, sagte Pollähne der in Berlin
erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Dienstagausgabe),
»löst die Probleme mit dem Mordparagrafen aber nicht. Die lebenslange
Freiheitsstrafe muss vollständig abgeschafft werden. Sie ist eine
absolute Strafandrohung, für die es keinen vernünftigen, sondern nur
irrationale Gründe gibt.« Eine von Bundesjustizminister Heiko Maas
(SPD) eingesetzte Expertenkommission hatte am Montag ihre Vorschläge
vorgestellt.
Pollähne, der im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälte Verein
(RAV) aktiv ist, verwies darauf, dass das Bundesverfassungsgericht
bereits vor drei Jahrzehnten gefordert hat, dass für jeden Menschen
die Chance bestehen müsse, wieder aus dem Gefängnis zu kommen. Die
Debatte um Mordmerkmale sei zweitrangig. Vorstellungen wie »Mordlust«
seien überkommen, das Merkmal »niedrige Beweggründe« sei in seiner
Anwendung bedenklich, weil darunter im Zweifel alles gefasst werden
könne, was gesellschaftlich oder politisch gerade als "verwerflich"
gilt. »Eine Modernisierung der Vorschrift ist insoweit sinnvoll und
überfällig, beseitigt aber das Grundproblem nicht«, so Pollähne.
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