(ots) - Wer ist der Mörder, heißt es in unzähligen Krimis.
Auf die Frage "Wer ist Mörder?" liefert das Strafgesetzbuch eine
ebenso antiquierte, wie bisweilen lebensfremde Definition. Abgesehen
davon, dass die heutige noch im Gesetz stehende Formulierung vom
NS-Blutrichter Roland Freisler stammt, sorgt sie in der Rechtspraxis
für enorme Probleme. Niedrige Beweggründe, Heimtücke, Grausamkeit
etwa öffnen der Willkür bei der Beurteilung von Tötungsdelikten Tür
und Tor. Kluge, lebensnahe Richter umschiffen die Schwammigkeit der
Begriffe dennoch mit differenzierten Urteilen. Ausnahmen bestätigen
diese Regel. Allerdings ist der weit auslegbare Mord-Paragraf sowie
die nicht trennscharfe Unterscheidung zwischen Mord und Totschlag in
der Tat reformbedürftig. Justizminister Heiko Maas, dem gerade die
Vorratsdatenspeicherung "aufs Auge gedrückt" wurde, sollte sich vom
Widerstand des Koalitionspartners in dieser Frage nicht beirren
lassen. An lebenslanger Haft für besonders schlimme Tötungsdelikte
wird er festhalten, was völlig richtig ist.
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