Mitteldeutsche Zeitung: zum Mord-Paragrafen
(ots) - Der Deutsche Anwaltsverein schlägt vor, die Mord-
und Totschlagparagrafen abzuschaffen und durch einen einheitlichen
Tötungsparagrafen zu ersetzen. Die Strafandrohung betrüge dann
zwischen fünf bis fünfzehn Jahren oder lebenslange Freiheitsstrafe,
was dem Strafrahmen der beiden bisherigen Tötungsparagrafen
entspräche. Vor allem aber entfiele - neben den Mordmerkmalen - die
zwingende lebenslange Freiheitsstrafe, wie sie bisher § 211
vorschreibt und die Rechtsprechung immer wieder zu artistischen
Verrenkungen zwingt, um überharte Urteile zu vermeiden. Das wäre
endlich eine Reform, die den Namen verdient. Sie würde dem Gesetz
nicht nur den NS-Geist austreiben, sie wäre auch ein Glücksfall für
die juristische Praxis.
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Mitteldeutsche Zeitung
Hartmut Augustin
Telefon: 0345 565 4200
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Datum: 29.06.2015 - 18:05 Uhr
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