(ots) - Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute 
(BVK) mahnt das Internetvergleichsportal check24 ab. Der BVK sieht 
sich durch ein Gutachten des Rechtswissenschaftlers und 
Versicherungsexperten Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski in seiner 
Rechtsauffassung bestätigt, dass Internetvergleichsportale bei der 
Vermittlung von Versicherungsverträgen die gleichen Anforderungen 
erfüllen müssen wie Versicherungsvermittler. In der Praxis werden 
diese gesetzlichen Anforderungen jedoch nicht ausreichend erfüllt. 
"Die Abmahnung ist somit ein konsequenter Schritt des BVK, seinem 
gerade erst von der Jahreshauptversammlung in Rostock verabschiedeten
Leitantrag und seinem veröffentlichten Positionspapier zu 
Vergleichsportalen umgehend Taten folgen zu lassen", betont 
BVK-Präsident Michael H. Heinz. Mit der Abmahnung wurde der 
Rechtsanwalt Prof. Dr. Nordemann von der Kanzlei Boehmert & Boehmert 
in Berlin beauftragt.
   "Die zentrale Forderung des BVK ist schon seit Jahren die 
Gleichbehandlung aller Vertriebswege am Markt inklusive der 
Internetportale", erläutert der BVK-Präsident. Hierzu zählen die 
deutliche Übermittlung der Statusinformation in verständlicher 
Textform beim ersten Geschäftskontakt, die Durchführung einer 
individuellen Leistungs- und Bedarfsanalyse zur Identifizierung des 
Kundenwunsches und seiner Bedürfnisse sowie eine umfassende 
individuelle Beratungsdokumentation. Diese gesetzlichen Vorschriften 
werden von Vergleichsportalen wie check24 bisher nur unzureichend 
erfüllt. Der BVK setzt sich nun aktiv für die Einhaltung der 
gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Verbraucher ein. Zudem soll 
einer Marktungleichbehandlung im Interesse aller 
Versicherungsvermittler entgegengewirkt werden. Die bisherige 
Geschäftspraxis von check24 bei der Vermittlung von 
Versicherungsverträgen über das Internetvergleichsportal stellt zudem
aus Sicht des BVK einen Verstoß gegen bestehendes Lauterkeitsrecht, 
geregelt im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), dar.
   "Ob es nun auch zu einem Musterprozess kommen wird, ist maßgeblich
von der zukünftigen Geschäftspraxis von check24 abhängig", betont 
BVK-Präsident Michael H. Heinz.
   Über den BVK: 
   Der BVK zählt rund 10.000 selbständige und hauptberufliche 
Versicherungsvertreter und -makler sowie Bausparkaufleute als 
Mitglieder. Er vertritt über die Organmitgliedschaften der 
Vertretervereinigungen der deutschen Versicherungsunternehmen an die 
40.000 Versicherungsvermittler und ist damit der größte deutsche 
Vermittlerverband. Im Jahr 2001 feierte der BVK sein hundertjähriges 
Bestehen.
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