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Deutsches Anwaltsinstitut begrüßt Michael Plassmann als Fachinstitutsleiter

ID: 1223189

Das Deutsche Anwaltsinstitut e. V. (DAI) begrüßt Rechtsanwalt Michael Plassmann (52), Mediator und Wirtschaftsmediator, als Leiter des Fachinstituts für Mediation und Außergerichtliche Konfliktbeilegung. In dieser Funktion wird Michael Plassmann für die fachliche Planung des Aus- und Fortbildungsprogramms verantwortlich sein sowie auch weiterhin als Referent in der Mediationsaus- und -fortbildung des DAI mitwirken.

(firmenpresse) - Das Deutsche Anwaltsinstitut e. V. (DAI) begrüßt Rechtsanwalt Michael Plassmann (52), Mediator und Wirtschaftsmediator, als Leiter des Fachinstituts für Mediation und Außergerichtliche Konfliktbeilegung. In dieser Funktion wird Michael Plassmann für die fachliche Planung des Aus- und Fortbildungsprogramms verantwortlich sein sowie auch weiterhin als Referent in der Mediationsaus- und -fortbildung des DAI mitwirken.

Michael Plassmann ist Vorsitzender des Ausschusses für Außergerichtliche Konfliktbeilegung bei der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) und war im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum Mediationsgesetz sowohl als Experte des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) als auch als Sachverständiger des Rechtsausschusses des Bundestags und für die Fraktionen der CDU/CSU und die Grünen tätig.



Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Über das Fachinstitut für Mediation und Außergerichtliche Konfliktbeilegung

Mit dem Inkrafttreten des Mediationsgesetzes ist die besondere Stellung der Mediationsausbildung in der Anwaltschaft gestiegen. Weiterer Ausdruck der zunehmenden europarechtlichen Etablierung der außergerichtlichen Streitbeilegung ist auch die bevorstehende Verabschiedung des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VBSG).

Um der gewachsenen Bedeutung für das Anforderungsprofil der Anwaltschaft Rechnung tragen zu können, hat das DAI das Fachinstitut für Mediation und Außergerichtliche Konfliktbeilegung errichtet. Dessen Fortbildungsprogramm umfasst insbesondere die 90-stündige Fachausbildung Mediation. Sie befähigt, als Mediator(in) außergerichtlich Konflikte beilegen zu können und die Zusatzbezeichnung „Mediator“ gemäß § 7a BORA und § 5 Abs. 1 MediationsG zu führen.

Als Voraussetzung für das Führen der Bezeichnung „Zertifizierter Mediator“ bietet das DAI ergänzend den 30 Stunden umfassenden Vertiefungskurs Mediation an. Dieser orientiert sich an dem Ausbildungskatalog, den das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) im Rahmen des RVO-Entwurfes (§ 6 MediationsG i. V. m. § 3 ZMediatAusbV) zum „Zertifizierten Mediator“ erlassen hat. Der Kurs richtet sich an Mediatorinnen und Mediatoren, die bereits beim DAI oder einem anderen anerkannten Ausbildungsinstitut eine Mediationsausbildung von mindestens 90 Stunden absolviert haben und beabsichtigen, sich zum „Zertifizierten Mediator“ zu qualifizieren. Im Kurs werden die erlernten Techniken durch Praxisfälle wiederholt, vertieft und durch zusätzliche Ausbildungsinhalte ergänzt.

Ebenfalls 30 Zeitstunden umfasst der praxisorientierte Intensivkurs Wirtschaftsmediation, der ein besonderes Augenmerk auf die betriebswirtschaftliche Bedeutung von Konfliktkosten und ihrer angemessen Bearbeitung im Rahmen von Konfliktmanagementsystem legt. Die Teilnahme an diesem Intensivkurs ermöglicht Anwaltsmediatoren einen Einblick in die Besonderheiten der Wirtschaftsmediation und kann Teilnehmern zugleich dazu dienen, ihre externe anwaltliche Beratungsleistung intensiver an den Erwartungen des wirtschaftlichen Klientels zu orientieren.



Leseranfragen:

Deutsches Anwaltsinstitut e. V.
Fachinstitut für Mediation und Außergerichtliche Konfliktbeilegung
Universitätsstraße 140
44799 Bochum
Tel. 0234 970640
Fax 0234 703507
mediation(at)anwaltsinstitut.de
www.anwaltsinstitut.de



PresseKontakt / Agentur:

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Datum: 10.06.2015 - 15:12 Uhr
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