PresseKat - Coca-Cola führt mit rechtswidriger Kennzeichnung seiner Einwegflaschen und Getränkedosen Verbrauch

Coca-Cola führt mit rechtswidriger Kennzeichnung seiner Einwegflaschen und Getränkedosen Verbraucher in die Irre

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(ots) - Amerikanischer Brausekonzern missachtet
Verbraucherschutzvorschrift, wonach Einwegpfandflaschen und -dosen
"deutlich lesbar" als pfandpflichtig zu kennzeichnen sind - Deutsche
Umwelthilfe mahnt Coca-Cola Deutschland ab und fordert einen
sofortigen Verkaufsstopp - Umweltministerin Hendricks und die
Landesumweltminister sind aufgefordert, die derzeit geltende
Kennzeichnungsvorschrift durchzusetzen

Die Coca-Cola Erfrischungsgetränke AG führt Verbraucher durch eine
ordnungswidrige Kennzeichnung seiner Getränke in
Einwegplastikflaschen und Getränkedosen in die Irre. Dies ergaben
aktuelle Testkäufe der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Demnach
verstießen praktisch sämtliche Produkte des Coca-Cola Konzerns gegen
die geltende Verpackungsverordnung, wonach auf bepfandeten
Einweg-Getränkeverpackungen "deutlich lesbar und an gut sichtbarer
Stelle" auf die Pfandpflichtigkeit hingewiesen werden muss. An keiner
Stelle der getesteten Getränkeverpackungen von Coca-Cola erfährt der
Käufer, dass er eine werthaltige Verpackung erwirbt.

Während viele Bundesbürger auch ohne Kennzeichnung wissen, dass
sie bei Rückgabe leerer Dosen oder Plastikflaschen 25 Cent Pfand
zurückerhalten, ist dies den meisten ausländischen Besuchern nicht
bekannt. Dies belegen stichprobenhafte Befragungen der DUH an stark
frequentierten und touristischen Orten, ebenso wie die hohen
Kontrollintervalle von Pfandsammlern an diesen Plätzen. Durch die
Nichtkennzeichnung der Pfandpflicht bzw. des Pfandwertes generiert
Coca-Cola einen erhöhten Pfandschwund. Die DUH schätzt diesen auf
einen jährlichen Millionenbetrag zu Lasten der Verbraucher.

Die DUH hat als klageberechtigter Umwelt- und
Verbraucherschutzverband rechtliche Schritte gegen den
Erfrischungsgetränkekonzern eingeleitet und diesen am 26.5.2015
aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu




unterzeichnen. Demnach soll Coca-Cola ab sofort den Verkauf von in
Einweg abgefüllten, pfandpflichtigen Getränken mit einer
ordnungswidrigen Kennzeichnung stoppen. Damit will die DUH den
rechtswidrigen Verkauf stoppen und durchsetzen, dass Verbraucher über
die Einweg-Pfandpflicht auf Getränkedosen oder Flaschen korrekt
informiert werden.

"Coca-Cola Chef Ulrik Nehammer hat nicht nur dem bundesdeutschen
Mehrwegsystem den Krieg erklärt. Verbraucher werden rechtswidrig
nicht über die Pfandwertigkeit informiert und so Zusatzeinnahmen auf
Kosten der getäuschten Verbraucher erzielt", kritisiert der
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Resch fordert gleichzeitig
die Marktkontrollorgane der Bundesländer dazu auf, Ordnungsmittel
gegen Coca-Cola zu ergreifen, so wie es die geltende
Verpackungsverordnung ausdrücklich für den Fall des Verstoßes gegen
die Kennzeichnungspflicht vorsieht.

Die unterlassene Kennzeichnung von Coca-Cola-Einwegflaschen führt
auch zu einer zusätzlichen Verwirrung der Verbraucher, ob die
jeweilige Flasche eine umweltfreundliche Mehrweg- oder ökologisch
nachteilige Einwegverpackung ist. "Coca-Cola versucht gegenüber
Verbrauchern die Zunahme seiner unökologischen Einwegflaschen zu
vertuschen. Durch den Verzicht auf die vorgeschriebene 'deutlich
lesbare' Kennzeichnung sollen Verbraucher im Unklaren gelassen
werden, was sie eigentlich kaufen", erklärt der DUH-Bereichsleiter
für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.

Die derzeitigen Praktiken von Coca-Cola, Verbraucher über die Art
der Getränkeverpackung im Unklaren zu lassen, zeigen, wie dringend
eine vom Gesetzgeber überwachte Kennzeichnungsregelung für
Getränkeverpackungen ist. In den ersten Jahren der
Einweg-Pfandpflicht kennzeichnete Coca-Cola seine Flaschen
vorbildlich als "Einweg" und vermerkte deutlich lesbar den
Pfandbetrag von 25 Cent.

"Umweltministerin Barbara Hendricks und die für die
Vollzugskontrolle der Verpackungsverordnung zuständigen
Umweltminister der Länder sind nun aufgefordert, die derzeit
geltenden Kennzeichnungsvorschriften durch die Einleitung von
Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Coca-Cola durchzusetzen", fordert
Resch.

Bilder von bepfandeten Coca-Cola Einwegflaschen mit korrekter
Kennzeichnung aus dem Jahr 2003 und ordnungswidriger Kennzeichnung
aus dem Jahr 2015 finden Sie hier: http://l.duh.de/p280515b#download



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch(at)duh.de

Thomas Fischer, Leiter Kreislaufwirtschaft
Tel.: 030 2400867-43, Mobil: Mobil: 0151 18256692, E-Mail:
fischer(at)duh.de

Ann-Kathrin Marggraf, Pressereferentin
Tel.: 030 2400867-21, E-Mail: marggraf(at)duh.de

DUH im Internet: www.duh.de, Twitter: https://twitter.com/Umwelthilfe


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Datum: 28.05.2015 - 16:08 Uhr
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