PresseKat - Grid-Girls bei der Formel 1 diskriminierend?

Grid-Girls bei der Formel 1 diskriminierend?

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(PresseBox) - Beim Formel-1-Rennen in Monaco hat sich Ferrari-Pilot Sebastian Vettel beklagt, dass anstelle von Grid-Girls nun auch Grid-Boys die Schildchen für die Rennwagen vor dem Start gehalten hatten. ?Es ist nicht lustig, hier zwischen George und Dave zu stehen?, so Vettel, wohl nicht gänzlich ernst gemeint.
Tatsächlich steht dahinter ein nicht zu verachtendes rechtliches Problem: Wird das Personal nämlich nur nach dem Geschlecht ausgewählt, um das Publikum zu begeistern bzw. damit es hübsch anzusehen ist, kommt eine Diskriminierung in Betracht: Einerseits wird das Geschlecht diskriminiert, das nicht mitmachen darf, andererseits wird das Geschlecht diskriminiert, das eben nur den Job bekommen hat, weil es Frau oder Mann ist.
Einen Grund, der eine Diskriminierung rechtfertigen würde (§ 8 AGG), gibt es nicht: Schließlich sind sowohl Männer als auch Frauen in der Lage, ein Nummernschild festzuhalten? Und nur, weil vermeintlich für den Zuschauer eine Frau das Schildchen hübscher festhält als ein Mann, ist das m.E. noch kein rechtfertigender Grund für eine Diskriminierung.
Und auch, weil augenscheinlich ?normal? bzw. bisher so üblich, heißt das nicht, dass es deshalb zulässig wäre.
Vorsicht ist also geboten, wenn der Auftraggeber bzw. Arbeitgeber seine Helfer bzw. Helferinnen auswählt und dabei nicht die berufliche Qualität, sondern nur das Geschlecht im Vordergrund steht. Schönheit bzw. Hässlichkeit hingegen ist kein Diskriminierungsgrund; ein Arbeitgeber bzw. Auftraggeber dürfte seine Helfer, Hostessen und Beschäftigten durchaus danach auswählen, ob sie hübsch sind bzw. seinen optischen Anforderungen entsprechen. So dürfte eine Hostess abgelehnt werden, wenn sie dem Auftraggeber bzw. Arbeitgeber zu dick erscheint. Problematisch kann es nur dann werden, wenn das Dicksein eine Krankheit bzw. eine Behinderung ist: Denn eine Person darf nicht wegen seiner Behinderung abgelehnt werden.
Thomas Waetke




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Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Autor eventfaq
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Datum: 26.05.2015 - 17:13 Uhr
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