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MS Deutschland hat neuen Besitzer - finanzielle Verluste für die Anleger

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MS Deutschland hat neuen Besitzer?finanzielle Verluste für die Anleger

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Mittelstandsanleihen.html Das "Traumschiff" MS Deutschland hat einen neuen Besitzer. Trotz des Verkaufs werden die Anleger sich voraussichtlich auf hohe finanzielle Verluste einstellen müssen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Das Kreuzfahrtschiff MS Deutschland wurde am 19. Mai an seinen Käufer aus den USA übereignet, teilt der Insolvenzverwalter mit. Angaben zu dem Namen des Käufers und zum Kaufpreis machte er nicht. Allerdings liege der Kaufpreis deutlich über den Prognosen. Diese lagen aber auch nur bei maximal 13,7 Millionen Euro. Wie das Handelsblatt berichtet, soll die MS Deutschland für knapp 20 Millionen Euro den Besitzer gewechselt haben.

Selbst diese Summe fließt aber nicht komplett an die Gläubiger. Es müssten zunächst Verbindlichkeiten in erheblicher Höhe beglichen werden, die u.a. aus dem Unterhalt des Schiffes herrühren, erklärt der Insolvenzverwalter. Mit einer hohen Insolvenzquote werden die Anleihe-Gläubiger demnach nicht rechnen können. Sie hatten sich seit 2012 mit rund 50 Millionen Euro an der Mittelstandsanleihe MS Deutschland beteiligt. Die Anleihe sollte mit 6,875 Prozent p.a. verzinst werden. Doch die Investition in das aus der TV-Serie bekannte "Traumschiff" erwies sich als Fehlschlag. Die MS Deutschland steuerte in die Insolvenz. Nun drohen den Anlegern hohe finanzielle Verluste.

Allerdings haben die Anleger nach wie vor die Möglichkeit, ihre Ansprüche auf Schadensersatz geltend machen zu können. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Ansatzpunkt für Schadensersatzansprüche können Fehler im Emissionsprospekt sein. Denn die Anleihe war offenbar nicht mit der MS Deutschland besichert. Auch sollte das Geld der Anleger offenbar nur dazu benutzt werden, alte Verbindlichkeiten zu bedienen.

Die Angaben im Verkaufsprospekt müssen vollständig und wahrheitsgemäß sein. So soll der Anleger in die Lage versetzt werden, sich ein genaues Bild von den Chancen und Risiken der Kapitalanlage machen zu können. Schon irreführende Angaben können dazu führen, dass ein falsches Bild entsteht. Liegen Prospektfehler vor, können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Anlageberatung fehlerhaft war.





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Datum: 21.05.2015 - 09:40 Uhr
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