(ots) - Radfahren wird immer beliebter, und mit den
steigenden Temperaturen sind immer mehr Zweiräder in den Städten
unterwegs. Oft ist Radfahrern aber nicht bewusst, welche
Verkehrsregeln auch für sie gelten und wie man sich in bestimmten
Situationen verhält. Bußgelder und Punkte werden aber auch für
Radfahrer fällig. Daher hat der ADAC einige wichtige Punkte
zusammengestellt, die vermutlich nicht jedem Fahrrad- und Autofahrer
bekannt sind:
- Führt ein Radweg an einer Bushaltestelle entlang und hält gerade
ein Bus an dieser Haltestelle, muss der Radfahrer die Passagiere
so aus- und einsteigen lassen, dass eine Gefährdung
ausgeschlossen ist. Erst dann darf er weiterfahren.
- Ein Zebrastreifen gibt Fußgängern ein Vorrecht zum Überqueren
der Straße. Radfahrer genießen dieses Vorrecht nicht, außer sie
steigen ab und schieben das Rad.
- In Gegenrichtung einer Einbahnstraße zu fahren ist auch mit dem
Fahrrad nicht erlaubt. Es sei denn, dies wird durch Schilder
explizit erlaubt, wie das viele Städte tun. Auch in solchen
Fällen gilt dann rechts vor links, wenn Beschilderungen nichts
anderes vorschreiben. Sowohl Autofahrer als auch Radfahrer
müssen deshalb bei diesen Einbahnstraßen besonders die
Rechts-vor-Links-Regelung beachten.
- Oft ist Radfahrern an Kreuzungen mit zusätzlicher Fußgängerampel
nicht klar, welche Ampel für sie gilt. Bis Ende 2016 müssen sich
Radfahrer an den Signalen der Fußgängerampel, danach an denen
der Autofahrerampel orientieren.
- Wenn trotz der Radwegbenutzungspflicht (weißes Rad auf blauem
Grund) auf der Straße gefahren wird, kostet dies 20 Euro
Bußgeld.
- Telefonieren ist auch Fahrradfahrern nur mit einer
Freisprecheinrichtung erlaubt. Wer trotzdem das Handy benutzt,
muss mit 25 Euro Bußgeld rechnen.
- Musik über Kopfhörer zu hören, wird dann zum Problem (10 Euro
Bußgeld), wenn das Gehör beeinträchtigt wird und Geräusche des
Verkehrs wie Martinshorn oder Polizeisirene nicht mehr
wahrgenommen werden können.
- Seit 2013 muss die Beleuchtung am Fahrrad nicht mehr
dynamobetrieben sein, sondern kann auch durch geeignete
batteriebetriebene Lichter erfolgen. Auch eine solche
Beleuchtung muss laut StVZO fest angebracht sein.
- Für Radfahrer besonders gefährlich: der tote Winkel. Lkw- und
Busfahrer können beim Rechtsabbiegen den Bereich neben den
Fahrzeugen schlecht oder gar nicht einsehen. Um als Radfahrer
kein Risiko einzugehen, ist es daher besser, hinter einem Lkw
oder Bus zu warten, bis diese vollständig abgebogen sind.
"Sicheres Radfahren" ist das Schwerpunktthema, mit dem der ADAC
die Verkehrssicherheitsaktion "2015 - ja sicher!" im Mai fortsetzt.
Ziel der Aktion ist es, das Verantwortungsbewusstsein jedes einzelnen
Verkehrsteilnehmers zu stärken und somit die Verkehrssicherheit in
Deutschland weiter zu verbessern.
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