PresseKat - Bundesverfassungsgericht zu Beamtenbesoldung dbb begrüßt "Klartext aus Karlsruhe"

Bundesverfassungsgericht zu Beamtenbesoldung
dbb begrüßt "Klartext aus Karlsruhe"

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(ots) - Die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten ist
in Sachsen-Anhalt teilweise nicht angemessen und sogar so
unzureichend, dass sie gegen die Verfassung verstößt. Zu dieser
Auffassung ist das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in einem
Grundsatzurteil gelangt. Zugleich legten die Richter des Zweiten
Senats in Karlsruhe Maßstäbe fest, um die untere Grenze der Besoldung
von Richtern und anderen Berufsbeamten zu bestimmen. Damit haben die
vom BVerfG einstimmig getroffenen Entscheidungen über den Rechtskreis
der Richter-Besoldung hinaus maßstäbliche Bedeutung für das gesamte
Besoldungsrecht in Bund und Ländern.

Der dbb begrüßte die Entscheidung des BVerfG. "Das ist Klartext
aus Karlsruhe", sagte Hans-Ulrich Benra, stellvertretender
Bundesvorsitzende und Fachvorstand Beamtenpolitik des dbb, am 5. Mai
2015 in Berlin. "Wir erkennen den weiten Gestaltungsspielraum des
Besoldungsgesetzgebers durchaus an. Gleichwohl war die klarstellende
Botschaft aus Karlsruhe, dass die Festlegung der Besoldungshöhe an
prozedurale Anforderungen insbesondere in Form von Darlegungs- und
Begründungspflichten im Gesetzgebungsverfahren gebunden ist, aus
unserer Sicht überfällig. Anforderungen an eine verfassungsrechtlich
beanstandungsfreie Weiterentwicklung der Besoldung auch in Zeiten
verstärkter Haushaltskonsolidierung und trotz Föderalismusreform sind
jetzt klar beschrieben", so der dbb Vize.

Welche Besoldung im Rahmen des Alimentationsprinzips angemessen
ist, konnte der Staat als Dienstherr bisher im Rahmen seines
Ermessens weitgehend frei entscheiden. Diese Spielräume haben die
Verfassungsrichter nun eingeschränkt und konkretisiert. Es enthält
für die Ermittlung der noch zulässigen Untergrenze der Besoldung
mehrere Prüfstufen sowie fünf volkswirtschaftliche Parameter, mit
denen die Entwicklung der Besoldung zu vergleichen ist. Dazu zählen




etwa der Nominallohnindex, der Verbraucherpreisindex und die
Tarifentwicklung von Angestellten im öffentlichen Dienst.

"Dass die Richterbesoldung und -versorgung in Sachsen-Anhalt
gemessen an diesen vom Gericht aufgestellten Maßstäben für nicht mit
Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes vereinbar erklärt wurde, ist
konsequent und nachvollziehbar", so dbb Beamtenvorstand Benra. "An
diesen Maßstäben werden wir ab sofort sämtliche Besoldungs- und
Versorgungsentscheidungen der Dienstherrn messen, um Verletzungen des
Alimentationsprinzips und ein weiteres Auseinanderdriften der
Beamtenbesoldung in Deutschland zu verhindern."

Das BVerfG erklärte im gleichen Urteil die Grundgehaltssätze der
Besoldungsgruppe R 1 in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2003 sowie die
Grundgehaltssätze der Besoldungsgruppe R 3 in Rheinland-Pfalz ab dem
1. Januar 2012 für verfassungsgemäß. Den Wortlaut der
Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts zum Urteil sowie den
Tenor des Urteils selbst gibt es online unter www.dbb.de.



Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
Telefon: 030.4081-5510
Fax: 030.4081-5599
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Datum: 05.05.2015 - 15:04 Uhr
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