PresseKat - Ostthüringer Zeitung: Jörg Riebartsch kommentiert: Gewaltmonopol / Im Namen des Volkes

Ostthüringer Zeitung: Jörg Riebartsch kommentiert: Gewaltmonopol / Im Namen des Volkes

ID: 1206902

(ots) - Wie behält der Staat sein Gewaltmonopol? Und wie kann
man verhindern, dass Polizisten, Feuerwehrleute und Sanitäter von
Gewaltbereiten angegriffen werden? Nach den Krawallen zur Einweihung
der Europäischen Zentralbank in Frankfurt, wo Feuerwehrleute am
Löschen gehindert und Polizisten überfallen wurden, hat zumindest das
Bundesland Hessen eine Antwort darauf: Höhere Strafen. Auf diesen
Reflex folgt der Reflex der linken Szene in Thüringen und der lautet:
Höhere Strafen helfen nichts.

In der Tat sind die Strafen für Attacken auf Polizeibeamte und
Rettungskräfte erst 2011 verschärft worden. Seit der Zeit haben die
Angriffe eher zugenommen und sind aggressiver geworden.

Das Problem liegt wohl eher bei den Richtern. Denn
Gerichtspräsidenten stellen immer wieder fest, dass von ihren
Richtern keine Höchststrafen ausgesprochen werden. In der
Spruchpraxis bedeutet dies, dass die Strafen weitaus geringer
ausfallen als es der Gesetzgeber eigentlich vorgesehen hat. Offenbar
denkt deshalb das Bundesland Hessen, gemäß der Regeln des Dreisatzes
müsse man die Höchststrafen anheben, damit im Ergebnis die Übeltäter
länger hinter Gitter sitzen.

Neben richterlicher Milde gibt es ein Problem, das die Politik
allerdings beheben kann: Rechtsbeugung durch überlange
Gerichtsverfahren. Die Dauer von Gerichtsverfahren in Deutschland ist
eine Zumutung. Ein zeitlich naher Zusammenhang vom Urteil zum Tag der
Straftat ist kaum noch herstellbar. Das beginnt schon bei den
Anklagen der Staatsanwaltschaften, auf die gewartet werden muss. Die
anschließenden Verfahren ziehen sich dann auch noch schier endlos
hin. Ein ausgesprochenes Strafmaß ist nicht nur seiner Höhe nach
bedeutsam, sondern wirkt vorrangig wenn es möglichst kurz nach
Ausübung der Straftat verkündet wird.

Daneben ist jeder Richter aufgerufen sich zu hinterfragen, ob er




seine Urteile wirklich im Namen des Volkes spricht, also die
Ur-Bedürfnisse der Menschen nach Sicherheit und Ordnung abwägt.



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Datum: 30.04.2015 - 21:20 Uhr
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