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Telemediengesetz bei Webseiten im Internet

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Telemediengesetz bei Webseiten im Internet

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/IT-Recht.html Das Internet ist heute aus vielen Bereichen des Lebens nicht mehr wegzudenken. Aber die Betreiber von gewerblichen Webseiten müssen auch das Telemediengesetz (TMG) beachten.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Für viele Unternehmen ist die Präsenz mit einer Website im Internet heutzutage unerlässlich. Was dem Unternehmen viele Vorteile bringen kann, wirft aber auch rechtliche Fragen auf. Bei Verstößen gegen Regeln und Gesetze drohen dem Betreiber der Webseite Abmahnungen oder auch die Schließung der Seite.

In erster Linie muss die Internetpräsenz dem Telemediengesetz entsprechen. Dazu gehören u.a. die Impressumspflicht, die Bekämpfung von Spam, die Haftung für gesetzeswidrige Inhalte oder der Datenschutz. Gerade bei gewerblichen Seiten, die online Handel betreiben, müssen auch die Widerrufsbelehrung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen den Vorschriften genügen.

Während gewerbliche Webseiten, dazu zählt auch die Internet-Präsenz eines Unternehmens, ein Impressum haben müssen, damit die Leser auch den Anbieter erkennen können, sind rein private Webseiten von dieser Impressumspflicht ausgenommen. Allerdings kann der Übergang von privat zu gewerblich in diesem Bereich recht schwammig sein. Die Einbindung von Werbebannern bei einer privaten Seite könnte schon eine gewerbliche Nutzung darstellen.

Verstöße gegen die Impressumspflicht oder andere Vorschriften des TMG können teuer werden. Muss die Seite zum Beispiel geschlossen werden, kann für das betroffene Unternehmen ein beträchtlicher Schaden entstehen. Online-Shops trifft eine solche Maßnahme besonders hart.

Nach wie vor sind Regeln und Gesetze im Internet einem stetigen Wandel unterworfen. Das macht es für den Laien noch schwieriger, den Überblick zu behalten. Um Rechtssicherheit zu erlangen, sollten Betreiber gewerblicher Webseiten die kompetente Unterstützung von im IT-Recht erfahrenen Rechtsanwälten in Anspruch nehmen. Denn häufig muss nicht nur das Telemediengesetz, sondern auch angrenzende Rechtsgebiete beachtet werden. Dazu zählen auch und besonders das Datenschutzrecht, das Urheberrecht, das Markenrecht und das Wettbewerbsrecht. Rechtstreitigkeiten können für die Unternehmen zeitintensiv und kostspielig werden. Dies kann durch kompetente rechtliche Beratung bereits im Vorfeld verhindert werden.





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Datum: 30.04.2015 - 15:35 Uhr
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