(ots) -
Bei Richtarbeiten, im Gerüstbau, bei Arbeiten auf Leitern oder
anderswo stürzen jedes Jahr tausende Beschäftigte in die Tiefe.
"Viele Unfälle enden tödlich oder führen zu schweren Verletzungen -
mit viel Leid für die Betroffenen. Aber es gibt auch gute
Nachrichten: Allein in den letzten zehn Jahren ging die Zahl der
Absturzunfälle um 37 Prozent zurück, von 10.859 im Jahr 2004 auf
6.811 im Jahr 2013". Das sagte Bernhard Arenz, Präventionsleiter der
Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) in Berlin am 28.
April, dem weltweiten Tag für Sicherheit und Gesundheitsschutz am
Arbeitsplatz. Der Arbeitsschutztag wurde von der Internationalen
Arbeitsorganisation (ILO) ins Leben gerufen.
Den deutlichen Rückgang bei den Absturzunfällen führt die BG BAU
zurück auf wirksamere technische Möglichkeiten zur Absturzsicherung,
auf eine verbesserte Organisation des Arbeitsschutzes sowie auf einen
Bewusstseinswandel bei den Beschäftigten. Zunehmend haben viele
Unternehmen darauf geachtet, bereits vor Beginn der Arbeiten mögliche
Absturzgefahren im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen zu ermitteln.
In den positiven Fällen haben bereits die Bauherren den Unternehmen
beispielsweise Informationen übermittelt, welche Decken- und
Dachflächen nicht belastbar sind. Und die Baubetriebe haben schon vor
dem ersten Betreten beurteilt, ob zum Beispiel Treppenöffnungen,
Dachkonstruktionen oder Lichtkuppeln besonders gesichert werden
müssen.
Gleichwohl ist die Zahl der Abstürze noch immer hoch und bei
Arbeiten auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen immer besondere Vorsicht
geboten. So liege der Unfallschwerpunkt etwa im Gerüstbau beim Auf-,
Um- und Abbau der Gerüste. "Dabei ist jeder Unfall tragisch", so
Arenz weiter. Viele verlieren ihr Leben - rund die Hälfte aller
tödlichen Arbeitsunfälle sind Absturzunfälle. Oder die Berufstätigen
verletzen sich so schwer, dass sie lebenslange Schäden davon tragen.
Manchmal endet der Absturz für Betroffene im Rollstuhl und damit
häufig in der Erwerbsunfähigkeit, mit lebenslanger Rentenzahlung.
"Das ist besonders bitter, weil es zahlreiche Lösungen gibt, um
Abstürze zu vermeiden", betonte Arenz.
Nach der Unfallverhütungsvorschrift "Bauarbeiten" und nach der
Technischen Regel für Arbeitsstätten (ASR A2.1) zum "Schutz vor
Absturz und herabfallenden Gegenständen, Betreten von
Gefahrenbereichen" haben bauliche und technische Maßnahmen zum Schutz
vor Absturz, wie Absperrungen oder Seitenschutz Vorrang vor
organisatorischen Maßnahmen, etwa die Gestaltung von Zugängen oder
Einstiegen und auch vor individuellen Schutzmaßnahmen, wie eine
Auffangvorrichtung. Erst wenn weder Absturzsicherungen noch
Auffangeinrichtungen, etwa Netze, umgesetzt werden können, darf
Persönliche Schutzausrüstung zum Einsatz kommen.
Wie Bernhand Arenz sagte, weise die BG BAU entschieden und
verstärkt auf Maßnahmen gegen Absturzunfälle hin, beispielsweise im
Rahmen der berufsgenossenschaftlichen Schulungen für Unternehmer,
Führungskräfte, Sicherheitsbeauftragte und Betriebsräte. "Auch die
Praxis- und Arbeitsschutzzentren der BG BAU sind auf diese
Herausforderung eingestellt", ergänzte Arenz. So gibt es dort
spezielle Schulungen zum Thema "hochgelegene Arbeitsplätze für
Berufszweige mit großen Sturz- und Absturzgefahren".
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