(ots) - Einst Fluch, jetzt Hilfe? Der Name, sein Handeln
und Auftreten haben Thomas Middelhoff im Herbst ein Urteil
eingebrockt, das Fachleute fast durch die Bank als »hart« bezeichnen.
Als das Gericht den frĂŒheren Top-Manager zu drei Jahren Haft
verurteilte wegen Untreue in 27, Steuerhinterziehung in drei FĂ€llen
und einem Schaden von 500 000 Euro, war seine exponierte Stellung
ganz sicher kein Vorteil. Middelhoffs rasanter Absturz hatte seinen
dramatischen Tiefpunkt erreicht, als ihn die Richter sofort ins
GefÀngnis schickten. Weitere NackenschlÀge folgten: Privatinsolvenz,
erfolglose AntrÀge auf Freilassung, Erkrankung in der Haft. Damit
Middelhoff jetzt zumindest vorlÀufig freikommen kann, war seine
Prominenz nicht nachteilig. Mit dem Vorwurf des »massiven
Schlafentzugs« traten seine AnwÀlte eine öffentliche Diskussion los,
wie sie kaum ein anderer HÀftling hÀtte entfachen können. Möglich,
dass das Gericht auch deshalb letztlich ein StĂŒck von seiner Linie
abwich. Mitleid ist im Fall Middelhoff fehl am Platz, HĂ€me aber auch.
Er ist gestraft, hat gebĂŒĂt - ob weitere Zeit in Haft hinzukommt,
entscheiden wieder Gerichte.
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Andreas Kolesch
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