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BGH zu Plagiat und Urheberrecht

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BGH zu Plagiat und Urheberrecht

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Urheberrecht.html Plagiatsvorwürfe und Urheberrecht spielen nicht nur, aber auch in der Musikbranche eine große Rolle. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) beschäftigte sich jetzt mit Plagiatsvorwürfen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: In dem konkreten Fall klagte eine Band auf Unterlassung und Schadensersatz gegen einen Rapper. Dieser habe bei 13 seiner Titel unberechtigt etwa zehn Sekunden lange Tonfolgen der Band übernommen und als sich ständig wiederholende Tonschleife verwendet. Damit seien die Urheberrechte der Band verletzt worden. Die Band machte ihre Rechte als Komponisten und als Textdichter geltend. Die Texte hatte der Rapper jedoch nicht übernommen.

In den beiden ersten Instanzen bekam die Band zu großen Teilen Recht. Die Gerichte erkannten bei den Tonfolgen die urheberrechtliche Schutzfähigkeit. Der Rapper ging jedoch in Revision und erzielte vor dem BGH zumindest einen Teilerfolg. Die Klage der Band, die sich nur auf ihr Urheberrecht als Textdichter bezog, wiesen die Karlsruher Richter mit Urteil vom 16. April 2015 ab (I ZR 225/12). Da nur Teile der Musik und nicht der Texte übernommen wurden, liege auch keine Verletzung des Urheberrechts vor. Eine ursprüngliche Verbindung von Text und Musik sei urheberrechtlich nicht geschützt, so die Karlsruher Richter.

Differenzierter sei die Klage im Hinblick auf die Komposition zu sehen. Hier bemängelte der BGH, dass das Oberlandesgericht Hamburg ohne die Hilfe eines gerichtlich beauftragten Sachverständigen zu dem Schluss gekommen sei, dass die kurzen Sequenzen über ein routinemäßiges Schaffen hinausgehen und daher schutzwürdig seien. Zur erneuten Verhandlung verwies der BGH die Sache an das Berufungsgericht zurück.

Der Fall zeigt wie schwierig häufig die Frage nach dem Urheberrecht zu beantworten ist, da es dafür kein öffentliches Register gibt. Das betrifft nicht nur den Musikbereich, sondern auch viele andere Branchen. Daher sollte die Prüfung von Urheberrechten sehr sorgfältig erfolgen. Grundsätzlich soll geistiges Eigentum durch das Urheberrecht in ideeller und materieller Weise geschützt werden. Die Beweisführung über das Recht am geistigen Eigentum kann sich aber als schwierig gestalten. Um Urheberrechtsverletzungen vorzubeugen und auch um sich gegen diese zu schützen, kann ein im Urheberrecht kompetenter Rechtsanwalt hinzugezogen werden.





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Datum: 20.04.2015 - 12:55 Uhr
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