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Familienstiftung kann Fortbestand des Unternehmens sichern

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Familienstiftung kann Fortbestand des Unternehmens sichern

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Stiftungsrecht.html Um Erbschaftsstreitigkeiten zu vermeiden, kann eine Familienstiftung gegründet werden. Die Familienstiftung hat in der Regel den Zweck, die dauerhafte Versorgung der Angehörigen sicherzustellen.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Mit einer Familienstiftung wird häufig versucht, das Vermögen zu erhalten und es vor einer Zersplitterung zu schützen. Auch können Erbstreitigkeiten so umgangen werden. Darüber hinaus hat sie zumeist auch das Ziel, die Angehörigen dauerhaft wirtschaftlich abzusichern.

Aus diesen Gründen kann die Stiftung auch bei der Unternehmensnachfolge eine wichtige Rolle spielen. Werden die Unternehmensanteile in die Stiftung übertragen, sichert das den Fortbestand der Firma. Denn eine Stiftung kann nicht ganz oder teilweise verkauft werden. Auch können so Streitigkeiten unter mehreren Erben vermieden werden, die möglicherweise den Fortbestand des Unternehmens gefährden könnten. Denn die Verfügungs-, Stimm- und Kontrollrechte gehen an die leitenden Organe der Stiftung wie beispielsweise den Vorstand, über. Die Familienmitglieder können in dieser Stiftung bedacht werden.

Entscheidend ist die Satzung einer Stiftung. In ihr werden Ziel und Zweck der Stiftung festgeschrieben und auch die Struktur bestimmt. Geführt wird die Stiftung von einem Vorstand, der z.B. durch ein Kuratorium überwacht wird. Auch die Begünstigten der Stiftung (Destinatäre) werden bestimmt. Sie erhalten Auszahlungen aus den Erträgen der Stiftung. Das Vermögen der Stiftung bleibt unangetastet.

Dementsprechend gründlich muss die Gründung einer Stiftung vorbereitet werden. In der Satzung sollten beispielsweise Ziel und Zweck der Stiftung, die Höhe des Stiftungskapitals oder die Erbfolge geregelt werden. Darüber hinaus müssen natürlich auch die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden. Gleichzeitig gibt es bei der Satzung der Stiftung aber auch viel Gestaltungsspielraum, damit der Wille des Stifters entsprechende Berücksichtigung finden kann. Eine Stiftung kann bereits zu Lebzeiten gegründet werden oder auch im Testament bzw. Erbvertrag verfügt werden.





Bei der Gründung einer Stiftung können versierte Rechtsanwälte und Steuerberater hinzugezogen werden. Sie können dafür sorgen, dass die Satzung ordnungsgemäß verfasst und der Stiftungszweck eindeutig definiert ist. So lassen sich mögliche Rechtsstreitigkeiten vermeiden.

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Datum: 17.04.2015 - 09:40 Uhr
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