PresseKat - Westfalen-Blatt: Finanzpolitiker Brinkhaus zur Erbschaftssteuer: "Unternehmen anders bewerten&q

Westfalen-Blatt: Finanzpolitiker Brinkhaus zur Erbschaftssteuer: "Unternehmen anders bewerten"

ID: 1198946

(ots) - Aus Sicht des Finanzpolitikers Ralph Brinkhaus
(CDU), stellvertretender Unionsfraktionsvorsitzender im Bundestag,
ist die Bewertung von Unternehmen die größte Hürde auf dem Weg zu
einer Reform der Erbschaftsteuer. "Wir bewerten jedes Unternehmen so,
als wenn es frei am Markt zu veräußern wäre. So funktioniert das aber
gerade bei Familienunternehmen nicht. Dort ist oft festgelegt, dass
Anteile nur innerhalb der Familie verkauft werden dürfen", sagte
Brinkaus dem Bielefelder Westfalen-Blatt (Mittwochsausgabe).
"Außerdem schreiben die Satzungen in der Regel vor, dass ein Teil des
Gewinns nicht ausgeschüttet werden darf. Wenn also ein Unternehmen
steuerlich mit 100 Millionen Euro bewertet wird, aber tatsächlich
wegen der genannten Verfügungsbeschränkungen nur 20 Millionen Euro
bringt, dann überschätzt die Erbschaftsteuer die zu erzielende
Verkaufssumme. Und das kann natürlich nicht sein", betonte Ralph
Brinkhaus.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Chef vom Dienst Nachrichten
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Berliner Zeitung: Kommentar zu Betreuungsgeld/Verfassungsgericht RNZ: SPD-Programm gibt nicht mehr her als 25,7 Prozent
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 14.04.2015 - 19:15 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1198946
Anzahl Zeichen: 1183

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Bielefeld



Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Westfalen-Blatt: Finanzpolitiker Brinkhaus zur Erbschaftssteuer: "Unternehmen anders bewerten""
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Westfalen-Blatt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Westfalen-Blatt