PresseKat - Im Falle eines Falles: Ruhe bewahren und Feuerlöscher auf den Brandherd richten

Im Falle eines Falles: Ruhe bewahren und Feuerlöscher auf den Brandherd richten

ID: 1198508

(ots) - Ein Brand in den eigenen vier Wänden ist für viele
eine Schreckensvision. Dabei ist man den Flammen keineswegs hilflos
ausgeliefert. Fast immer lassen sich Brände in ihrer Entstehungsphase
erfolgreich bekämpfen - mit einem geeigneten Feuerlöscher. Darauf
macht der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
aufmerksam.

Die Handhabung eines Feuerlöschers ist denkbar einfach und in
wenigen Minuten für jedermann zu erlernen. Im Brandfall kann daher
jeder "erste Hilfe" leisten, größere Sachschäden vermeiden und sogar
Menschenleben retten. Wie in jeder Notsituation gilt auch bei einem
Brand: Ruhe bewahren ist das A und O, denn hektisches Handeln
verhindert überlegtes Reagieren.

Auf jedem Feuerlöscher ist die Bedienungsanleitung in einfachen
Worten und Bildern erklärt: Zunächst die Sicherung entfernen, den
Schlagknopf oder Betätigungsgriff drücken. Dann den Löschstrahl auf
den Brandherd richten. Darauf achten, dass genügend Abstand zu den
Flammen besteht. Währenddessen - idealerweise von einer anderen
Person - über die Notrufnummer 112 die Feuerwehr verständigen. So ist
bereits Hilfe unterwegs, falls das Feuer doch nicht unter Kontrolle
zu bringen ist. Außerdem kann die Feuerwehr die mögliche Ursache des
Brandes klären und ein Wiederaufflammen des Brandherdes verhindern.

Feuerlöscher nach dem Einsatz unbedingt neu auffüllen lassen

Nach jedem Einsatz muss der Feuerlöscher unbedingt neu aufgefüllt
werden - auch dann, wenn er nur teilweise entleert wurde. Die Kosten
dafür übernimmt in der Regel die Feuer- oder die Hausratversicherung.
Und die Wiederauffüllung übernehmen qualifizierte
Brandschutz-Fachbetriebe, die man zum Beispiel im Internet unter
www.bvbf-brandschutz.de findet. Diese bieten auch eine kompetente
Beratung bei Neuanschaffungen von Rauchwarnmeldern und Feuerlöschern.




Außerdem führen sie die regelmäßige sachkundige Prüfung der Geräte
durch, die mindestens alle zwei Jahre erfolgen sollte und weisen in
die richtige Gerätebedienung ein. Denn nur so ist gewährleistet, dass
ein Feuerlöscher im Falle eines Falles auch wirklich voll
funktionstüchtig ist.



Kontakt:
Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe e.V. (bvbf)
Carsten Wege
- Geschäftsführer -
Friedrichsstraße 18
34117 Kassel
Tel.: +49 (0)561-28 86 4-0
Fax: +49 (0)561-28 86 4-29
E-Mail: info(at)bvbf-brandschutz.de

Pressekontakt:
Dr. Schulz Public Relations GmbH
Dr. Volker Schulz
Berrenrather Str. 190
50937 Köln
Tel.: +49 (0)221-42 58 12
Fax: +49 (0)221-42 49 88 0
E-Mail: presse(at)bvbf-brandschutz.de


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Datum: 14.04.2015 - 09:35 Uhr
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